Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 6.11.2024 der Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen-Ver­ord­nung 2025 zuge­stimmt, sodass die end­gül­ti­gen Wer­te nun­mehr fest­ste­hen. Erst­mals seit der deut­schen Wie­der­ver­ei­ni­gung gibt es bun­des­weit nur noch eine gül­ti­ge Rechengröße.

Ab dem 1.1.2025 gel­ten die fol­gen­den Werte:

Ren­ten-/Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung: Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze wird bun­des­weit auf 8.050 € im Monat und 96.600 € im Jahr steigen.

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der knapp­schaft­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung steigt auf 9.900 € im Monat und auf 118.800 € im Jahr.

Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung: Die Jah­res­ent­gelts­gren­ze in der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steigt bun­des­weit auf 5.512,50 € im Monat und 66.150 € im Jahr. 

Die all­ge­mei­ne Jah­res­ent­gelts­gren­ze 2025 (Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze) steigt auf 73.800 € im Jahr. (Die beson­de­re Jah­res­ent­gelts­gren­ze in der Kran­ken­ver­si­che­rung wegen Über­schrei­tens der Jah­res­ent­gelts­gren­ze in 2002 wird im Jahr 2025 auf 66.150 € steigen.)

Hin­weis: Die Bezugs­grö­ße in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2025 wird 3.745 € monat­lich (44.940 € jähr­lich) betragen.

Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | Ver­ord­nung über die Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen 2025 | 14-11-2024