Buchhaltung / Jahresabschluss
Klarheit und Übersicht über die betrieblichen Vorgänge
Die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfordern eine systematische Erfassung aller relevanten Geschäfts- und Zahlungsvorgänge.
Wir unterstützen Sie bei den hierfür erforderlichen Tätigkeiten, sei es durch die Erstellung Ihrer Buchführung in unseren Kanzleiräumen (zum Beispiel über herkömmliche Belegüberlassung oder gerne auch online) oder durch die Einrichtung und Überwachung einer von Ihnen selbst erstellten Buchführung. Im Rahmen eines Leistungsverbundes zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei ist es natürlich auch möglich, dass wir nur gewisse Teilbereiche des Rechnungswesens übernehmen.
Aber auch im privaten Bereich erleichtern Ordnung und Übersicht wirtschaftliche Tätigkeiten. Aus diesem Grund übernehmen wir für Sie gerne die Abrechnungen im Rahmen einer Hausverwaltung.
Alle Leistungen in diesem Bereich werden von uns durch erfahrene Steuerfachangestellte oder Steuerfachwirte, in Abstimmung mit den jeweiligen Steuerberatern, erbracht. Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in einem persönlichen Gespräch.
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Finanzbuchhaltung
Eine geregelte Buchführung ist die Grundlage einer stabilen Unternehmensführung. Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen, können wir die gesamte Buchhaltung oder Teile von ihr übernehmen.
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Lohnbuchhaltung
Die ständig steigenden Anforderungen haben die Lohnbuchhaltung zu einem hoch qualifizierten Arbeitsbereich werden lassen, der von unseren geschulten Fachkräften problemlos bewältigt wird.
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Erstellen von Jahresabschlüss
Der Jahresabschluss bildet das Kernstück der Buchhaltung. Auch wenn Sie Ihre restlichen Steuerangelegenheiten selbst regeln, können wir den Jahresabschluss gern für Sie übernehmen. Der objektive Blick eines Außenstehenden erkennt oft noch einige Möglichkeiten.
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Hausverwaltung
Viele Mandanten beklagen den Aufwand bei der Verwaltung Ihrer Mietobjekte. Auch in diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne!