Nachfolgeberatung

Vorsorgen statt reagieren

Warten Sie nicht darauf, bis Ihre Bank die Finanzierung Ihres Unternehmens infrage stellt! Ohne Konzept zur Unternehmensnachfolge könnten Sie mit dieser Situation konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen mit unserem Leistungsangebot und mit Unterstützung unserer Kooperationspartner, die passende Lösung zu finden.

  •  Erben und Schenken

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht birgt für den Laien besonders viele Fallen und unterliegt ständigen Änderungen durch den Gesetzgeber. Wir prüfen Ihre Alternativen und verhindern Ihre finanziellen Einbußen.

  • Steuerliche Gestaltungsberatung bei anstehenden Vermögensübertragungen im privaten bzw. betrieblichen Bereich unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Ganzheitliche Betrachtung von Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Aufzeigen von Alternativen: Verschenken oder Vererben
  • Vorausberechnung der steuerlichen Konsequenzen
  • Erstellen der Steuererklärungen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung und Unterstützung bei Gründung von Stiftungen
  • Vorsorgeberatungen, wie zum Beispiel Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw.*
  • Testament und Steuern*

* Ggf. in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Notaren.

  • Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen
  • Aufzeigen von Konsequenzen in erbschaft- und schenkungsteuerlicher sowie einkommen- und grunderwerbsteuerlicher Sicht
  • Vermeidung eventueller „Mehrsteuern“
  • Vermeidung von eventuellen Streitigkeiten
  •  Gemeinnützige GmbH/Stiftung

Wir verwalten mehrere gemeinnützige Körperschaften (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, gemeinnützige GmbHs) und verfügen daher über entsprechendes Know-how. Dabei begleiten wir gemeinnützige Einrichtungen von der Gründung bis zur täglichen Stiftungsverwaltung. Wir unterstützen Sie bei der Stiftung zu Lebzeiten ebenso wie bei deren Errichtung von Tode wegen als Testamentsvollstrecker. Wir pflegen einen engen und guten Kontakt zu den Aufsichts- und Finanzbehörden. Dies ist gleichermaßen wichtig für die Abstimmung der Stiftungserrichtung wie auch für das laufende Stiftungsgeschäft.

Wir erstellen Jahresabschlüsse Ihrer Stiftungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben. Sofern der Abschluss Ihrer Stiftung zu prüfen ist, übernehmen wir die Prüfung anstelle der Erstellung, gegebenenfalls auch mit Erweiterungen, zum Beispiel die Prüfung der satzungsgemäßen Mittelverwendung, des Kapitalerhalts, der ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Kapitalerhaltungskonzepte und selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die laufende Steuerberatung Ihrer Stiftung zur Verfügung.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben
  • Prüfung der Stiftung
  • Aufstellung der Mittelverwendungsrechnung
  • Stiftungsbuchhaltung
  • Laufende Steuerberatung
  • Stiftungserrichtung im Kontext von Erben und Schenken
  • Unternehmensnachfolge
  • Verwaltung von nicht rechtsfähigen Stiftungen (Treuhänder)
  • Langjährige Erfahrung mit der Verwaltung von Stiftungen
  • Gute Kontakte zu den Aufsichtsbehörden
  • Hilfestellung bei der komplexen Materie
  •  Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater gilt als der „geborene“ Testamentsvollstrecker. Aufgrund jahrelanger Beratung kennt der Steuerberater wie kein anderer die familiären Verhältnisse seiner Mandanten. In der Regel begleitet der Steuerberater seinen Mandanten bereits während der Kindheit über die Steuererklärung der Eltern, die Eheschließung, die Unternehmensgründung, den Nachwuchs bis hin zur Scheidung und zum Tod. Ein lebenslanges Begleiten mit einer weitreichenden Detailkenntnis. Kein externer Berater ist besser informiert. Als Vertrauensperson sind wir auch in der Lage, Sie bei Krankheit zu unterstützen, indem wir über Betreuungsvollmachten bzw. Vorsorgevollmachten Ihre privaten oder auch geschäftlichen Aktivitäten in Ihrem Sinne fortführen. Dies dient dem Schutz Ihres Vermögens.

  • Umsetzung des Erblasserwillens durch Übernahme der Testamentsvollstreckung.
  • Dauertestamentsvollstreckung bei Minderjährigkeit der Erben
  • Testamentserrichtung unter Berücksichtigung der steuerlichen Notwendigkeiten
  • Errichtung Stiftung von Todes wegen
  • Übernahme von Betreuungsaufgaben bei Krankheit
  • Übernahme von Vollmachten bei Krankheit
  • Unterstützung bei der geordneten Überleitung des Unternehmens
  • Abwicklung und Übergabe des Nachlasses
  • Wahrnehmung der steuerlichen Pflicht im Erbfall
  • Abwicklung der bestehenden Verträge
  • Haushaltsauflösung
  • Abwicklung der Beerdigung im Rahmen der Testamentsvollstreckung
  • Effektive Umsetzung des Testaments durch Detailkenntnis
  • Abwicklung aus einer Hand
  • Optimale Beratung aufgrund Informationsvorsprung
  • Geordnete Vermögensübertragung
  • Gewährleistung jederzeitiger Handlungsfähigkeit
  • Sicherung der Erbmasse