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Ausgewählte Themen für Sie.
Steuerfreies Trinkgeld: Die Höhe ist entscheidend
Zahlungen in Höhe von 50.000 € bzw. rund 1,3 Mio. € sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Praxis-Beispiel: Ein
PKW-Vermietung an die Personengesellschaft
Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw, den er überwiegend für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft nutzt,
Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen 2024
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mieten
Bei der Gewerbesteuer werden auch die Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs dem Gewerbeertrag
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben in dem Jahr erfasst werden, zu
Steuertermine Dezember 2023
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat November 2023: Art der
Hybrid-Elektro-PKW: Privatnutzung ab 2024
Im Wachstumschancengesetz in der Fassung, die der Bundestag dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt hat, sind gegenüber dem ursprünglichen
Firmenwagen: Privat- oder Betriebsvermögen?
Nutzt ein Unternehmer seinen Pkw maximal bis zu 50% für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb),
Verpflegungspauschale: Erhöhung ab 2024 auf 32 €
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Wachstumschancengesetzes sind in der Fassung, die der Bundestag dem Bundesrat zur Zustimmung
Verdienstausfall: Ermäßigter Steuersatz bei Entschädigung
Bei außerordentlichen Einkünften, die insgesamt in einem Veranlagungszeitraum bezogen wurden, kann die Einkommensteuer mit dem
Parkplatzmiete: Minderung des geldwerten Vorteils
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, muss er den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung als Arbeitslohn
Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket
Seit dem 1.1.2019 gib es das sogenannte „steuerfreie Jobticket“ (§ 3 Nr. 15 EStG). Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die