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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Geplant: Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken
Im Jahressteuergesetz 2026 soll die Kaufpreisaufteilung in dem geplanten § 6f EStG gesetzlich geregelt werden. Wer eine Immobilie zur Vermietung
Firmenwagen: Betriebliche Nutzung nicht mehr als 50%
Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50% für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb),
Ukraineflüchtlinge: Unterbringung durch Vermietungsvereine
Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen
Minijob: Verdienstgrenze 2027
Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027
Umsatzsteuer: Steuersätze für Hotels
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Frühstücksleistungen, der Zugang zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen an Hotelgäste nicht
Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Mit der pauschalen Zurückweisung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG - unter Hinweis auf einen später
Doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen
Bei einem Selbständigen liegt eine doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn er außerhalb des Ortes, an dem er seine
Vermittlungsleistung: Abgrenzung zum Eigengeschäft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wann ein Dienstleister als Vermittler oder als eigenständiger Dienstleister im Rahmen der Vermietung von
Kindergeld: Kind im Haushalt beider Eltern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme sind.
Steuertermine Oktober 2026
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht,
Kein BEA-Freibetrag ohne eigenes Zutun
Ein Elternteil kann der Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) gemäß
E-Rechnung im B2B-Bereich: Was ab 1.1.2027 gilt
Seit 1.1.2025 muss jeder Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen erhalten und verarbeiten zu können. Ausnahme: Steuerfreie Lieferungen und