Bei jedem wirt­schaft­lich Täti­gen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer für jede ein­zel­ne sei­ner wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten, jeden sei­ner Betrie­be sowie für jede sei­ner Betriebs­tät­ten um ein fünf­stel­li­ges Unter­schei­dungs­merk­mal ergänzt, so dass die Tätig­kei­ten, Betrie­be und Betriebs­tät­ten des wirt­schaft­lich Täti­gen im Besteue­rungs­ver­fah­ren ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert wer­den können.

Die Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer besteht aus den Buch­sta­ben 'DE' und 9 Zif­fern und ent­spricht damit in ihrer Form der USt-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Der ers­ten wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des wirt­schaft­lich Täti­gen, sei­nem ers­ten Betrieb oder sei­ner ers­ten Betriebs­tät­te wird vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hier­bei das Unter­schei­dungs­merk­mal 00001 zuge­ord­net. Jeder wei­te­ren wirt­schaft­li­chen Tätig­keit, jedem wei­te­ren Betrieb sowie jeder wei­te­ren Betriebs­tät­te des wirt­schaft­lich Täti­gen ord­net das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern auf Anfor­de­rung der zustän­di­gen Finanz­be­hör­de fort­lau­fend ein eige­nes Unter­schei­dungs­merk­mal zu. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern spei­chert zu den ein­zel­nen wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten, den ein­zel­nen Betrie­ben sowie den ein­zel­nen Betriebs­tät­ten des wirt­schaft­lich Täti­gen die im Gesetz abschlie­ßend auf­ge­führ­ten Daten.

Abhän­gig davon, ob es sich um eine wirt­schaft­lich täti­ge natür­li­che Per­son, eine juris­ti­sche Per­son oder eine Per­so­nen­ver­ei­ni­gung han­delt, ergibt sich ein unter­schied­li­cher Umfang an zu spei­chern­den Daten. 

Durch die Spei­che­rung von ver­bun­de­nen Unter­neh­men, die zu einem wirt­schaft­lich Täti­gen gehö­ren­den, wird es den Finanz­be­hör­den erleich­tert, Unter­neh­mens­ver­bün­de nach­zu­voll­zie­hen und dar­aus die zutref­fen­den steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen abzu­lei­ten. Mit dem Per­so­nen­ge­sell­schafts-Moder­ni­sie­rungs­ge­setz wur­de außer­dem die Mög­lich­keit geschaf­fen, dass sich rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten in das neue Gesell­schafts­re­gis­ter ein­tra­gen las­sen können.

Hin­weis: Die Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern wer­den ab dem 30.09.2024 verschickt.

Quelle:AO | Gesetz­li­che Rege­lung | § 139c Abs. 3 – 5 | 25-07-2024