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Top Thema:
Steuertermine September 2025
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat August 2025: Art der
Beide Ehegatten als Kleinunternehmer: Kein Missbrauch
Das Bestreben eines Unternehmers "Steuern zu sparen" macht eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte
Wann ein unberechtigter Umsatzsteuerausweis vorliegt
Bei einem Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen überflüssige und widersprüchliche Angaben
Solidaritätszuschlag vor 2020: Einspruchszurückweisung
Alle am 4.8.2025 anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für
Elektrofahrzeug: Berechnung private Nutzung
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich
Fahrten zur ersten Betriebsstätte (Berechnung)
Übt ein Unternehmer seine Tätigkeit im Arbeitszimmer aus oder hat er mehrere Betriebsstätten bzw. mehrere Büros, stellt sich immer
Kleinbetragsrechnungen: Besonderheiten
Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen eines Kleinunternehmers müssen nicht als E-Rechnung verschickt werden, sondern können
Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
Der Unternehmer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG bei Ausführung von steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem
E-Rechnungen: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass dem Empfänger ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Bei E-Rechnungen ist zwischen Formatfehlern
Neufahrzeug: Verkauf an Privatkunden in der EU
Verkauft ein Unternehmer ein Neufahrzeug an einen Privatkunden, der in einem anderen EU-Land wohnt, darf er keine Umsatzsteuer berechnen. Es handelt
Betriebsveranstaltung: Kostenermittlung
Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die
Betriebsveranstaltung einer Kapitalgesellschaft
Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des