Die Nut­zungs­dau­er eines Fir­men-Pkw beträgt nach der amt­li­chen Abschrei­bungs­ta­bel­le 6 Jah­re. Das ent­spricht einer linea­ren Abschrei­bung von 16,67% pro Jahr. Die amt­li­che Abschrei­bungs­ta­bel­le gilt jedoch nur für neue Fahr­zeu­ge. Bei Gebraucht­fahr­zeu­gen muss die Rest­nut­zungs­dau­er im Zeit­punkt des Erwerbs geschätzt wer­den. In die­sem Zusam­men­hang muss beach­tet wer­den, dass der BFH die Nut­zungs­dau­er für neue Fahr­zeu­ge von 6 Jah­ren, so wie sie in der amt­li­chen Abschrei­bungs­ta­bel­le aus­ge­wie­sen ist, für die Recht­spre­chung nicht als ver­bind­lich ansieht. Bei einer nor­ma­len jähr­li­chen Fahr­leis­tung von 15.000 km hält er eine Nut­zungs­dau­er von 8 Jah­ren für ange­mes­sen, was einer jähr­li­chen Abschrei­bung von 12,5% ent­spricht. Die 8-jäh­ri­ge Nut­zungs­dau­er ent­spricht nach den Grund­sät­zen der BFH-Recht­spre­chung somit einer Fahr­leis­tung von 120.000 km.

Für gebrauch­te Pkw gibt es kei­ne fes­ten Regeln, nach denen die ver­blei­ben­de Nut­zungs­dau­er ermit­telt wer­den kann. Die ver­blei­ben­de Rest­nut­zungs­dau­er ist bei Erwerb eines gebrauch­ten Pkw neu zu schät­zen. Je nach Alter und Kilo­me­ter­leis­tung des gebraucht gekauf­ten Pkw kann sich aus der Addi­ti­on der Nut­zungs­dau­er bis zum Kauf des Fahr­zeugs und der sich anschlie­ßen­den Rest­nut­zungs­dau­er eine Gesamt­nut­zungs­dau­er von mehr als 6 bzw. 8 Jah­ren erge­ben. Bei der Beur­tei­lung der ver­blei­ben­den Nut­zungs­dau­er sind fol­gen­de Kri­te­ri­en zu beachten:

  • Pkw-Typ, z. B. ohne oder mit E-Antrieb, 
  • Alter des Fahr­zeugs, jähr­li­che Fahr­leis­tung und
  • betriebs­ty­pi­scher Einsatz.

Die amt­li­che Abschrei­bungs­ta­bel­le für die all­ge­mein ver­wend­ba­ren Anla­ge­gü­ter unter­schei­det nicht zwi­schen Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor und Elek­tro­fahr­zeu­gen bzw. Plug-In-Hybrid­fahr­zeu­gen. Ein wert­be­ein­flus­sen­der Fak­tor bei Elek­tro­fahr­zeu­gen bzw. Plug-In-Hybrid­fahr­zeu­gen ist sicher­lich das Bat­te­rie­sys­tem. Es ste­hen zur­zeit kei­ne reprä­sen­ta­ti­ven Erfah­run­gen zur Ver­fü­gung, um die Lebens­dau­er von Bat­te­rie­sys­te­men zutref­fend ein­schät­zen zu können. 

Beim Kauf eines gebrauch­ten Elek­tro-Fahr­zeugs ist der aktu­el­le Zustand der Bat­te­rie ein wesent­li­cher Fak­tor, weil die­se eines der wesent­li­chen und teu­ers­ten Bestand­tei­le ist. Da es inzwi­schen Mög­lich­kei­ten gibt, die Qua­li­tät der Bat­te­rie zu tes­ten, macht es Sinn, die­sen Test vor dem Kauf eines Elek­tro-Fahr­zeugs durch­füh­ren zu las­sen. Dadurch sind nicht nur teu­re Repa­ra­tu­ren ver­meid­bar, viel­mehr lässt sich dadurch auch die vor­aus­sicht­li­che Nut­zungs­dau­er bes­ser bestim­men. Eine Stel­lung­nah­me der Finanz­ver­wal­tung hier­zu liegt bis­her noch nicht vor.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | Pra­xis­fall | 25-05-2023