Der Gesetz­ent­wurf des BMF, der der Deut­schen Pres­se-Agen­tur in Ber­lin vor­liegt, sieht einen soge­nann­ten "Inves­ti­ti­ons-Boos­ter" vor. Die­ser Gesetz­ent­wurf wird der­zeit zwi­schen den Bun­des­mi­nis­te­ri­en abge­stimmt und soll mög­lichst schnell dem Bun­des­tag zuge­lei­tet wer­den. Danach sol­len Unter­neh­men beweg­li­che Güter wie Maschi­nen in die­sem und den kom­men­den bei­den Jah­ren mit jeweils maxi­mal 30% von der Steu­er abset­zen kön­nen. Die Neu­re­ge­lung soll für Inves­ti­tio­nen ab dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 greifen.

Wenn der soge­nann­te Boos­ter aus­ge­lau­fen ist, soll ab 2028 die Kör­per­schaft­steu­er von der­zeit 15% um einen Pro­zent­punkt pro Jahr sin­ken – und zwar bis auf 10% im Jahr 2032. Dies soll den Unter­neh­men lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit geben und den Stand­ort Deutsch­land auf­wer­ten. Die Gesamt­steu­er­be­las­tung für Unter­neh­men soll von der­zeit knapp 30% auf knapp 25% im Jahr 2032 sinken.

Zudem soll der Steu­er­satz für Gewin­ne sin­ken, die nicht aus­ge­schüt­tet wer­den, son­dern im Unter­neh­men blei­ben, wo sie damit für Inves­ti­tio­nen zur Ver­fü­gung ste­hen. Schließ­lich soll die steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung aus­ge­wei­tet wer­den, damit Unter­neh­men mehr in For­schung und Ent­wick­lung investieren.

Steu­er­vor­tei­le für betrieb­li­che Elek­tro­au­tos: Der Kauf eines rei­nen Elek­tro­au­tos soll für Unter­neh­men steu­er­lich attrak­ti­ver wer­den. Wer sich ein neu­es betrieb­lich genutz­tes Elek­tro­au­to anschafft, soll dem­nach im Jahr des Kaufs 75% der Kos­ten von der Steu­er abset­zen kön­nen. Dar­über hin­aus sol­len die Steu­er­re­ge­lun­gen für Elek­tro­au­tos als Dienst­wa­gen güns­ti­ger gestal­tet wer­den. Im Jahr, das auf den Kauf folgt, sol­len sich dann noch 10% abset­zen las­sen, im zwei­ten und drit­ten Fol­ge­jahr jeweils 5%, im vier­ten Fol­ge­jahr 3% und im fünf­ten Fol­ge­jahr 2%. Die Son­der­re­ge­lung soll für Käu­fe nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten.

Fazit: Der Refe­ren­ten­ent­wurf mit den Ein­zel­hei­ten wird erst nach der Abstim­mung zwi­schen den Bun­des­mi­nis­te­ri­en vor­lie­gen. Wer den Kauf eines E-Autos als Fir­men­wa­gen jetzt plant, soll­te mit dem Kauf sinn­vol­ler­wei­se bis nach dem 30.6.2025 warten.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | Steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stär­kung des Wirt­schafts­stand­orts | 04-06-2025