Der monat­li­che Ver­dienst eines Mini­job­bers kann aus ver­schie­de­nen Grün­den schwan­ken, z. B. durch kurz­fris­ti­ge Ver­tre­tun­gen, Auf­trags­schwan­kun­gen, sai­so­na­le Belas­tun­gen oder fle­xi­ble Ein­satz­zei­ten nach Abspra­che. Sol­che Schwan­kun­gen sind grund­sätz­lich mög­lich, solan­ge bestimm­te Regeln ein­ge­hal­ten werden.

Wie­viel Mini­job­ber ver­die­nen dür­fen: Der monat­li­che Ver­dienst in einem Mini­job darf 2025 im Durch­schnitt 556 € nicht über­schrei­ten (ab 1.1.2026: 603 €). Ent­schei­dend ist dabei nicht jeder ein­zel­ne Monat, son­dern der Durch­schnitt über ein gan­zes Jahr. Das bedeu­tet: Auch wenn in ein­zel­nen Mona­ten mehr ver­dient wird, liegt ein Mini­job vor – solan­ge die Jah­res­ver­dienst­gren­ze ein­ge­hal­ten wird. Die Jah­res­ver­dienst­gren­ze 2025 beträgt (12 Mona­te x 556 € =) 6.672 €. Im Jahr 2026 dür­fen Mini­job­ber dann 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr verdienen.

Fazit: Arbeit­ge­ber soll­ten zu Beginn der Beschäf­ti­gung den vor­aus­sicht­li­chen Ver­dienst für die nächs­ten 12 Mona­te schät­zen. Die­se Pro­gno­se hilft, Über­schrei­tun­gen der Ver­dienst­gren­ze beim Mini­job zu ver­mei­den. Ist die Beschäf­ti­gung auf weni­ger als 12 Mona­te befris­tet, ist die Anzahl der Beschäf­ti­gungs­mo­na­te entscheidend. 

Pra­xis-Bei­spiel:
Eine Aus­hil­fe ver­dient in einem Eis­ca­fé in den Mona­ten April bis Sep­tem­ber 700 € monat­lich. Von Okto­ber bis Dezem­ber erhält sie 250 € im Monat (6 x 700 € = 4.200 € + 3 x 250 € = 750 € = Gesamt­ver­dienst 4.950 €). 4.950 € : 9 Mona­te = 550 € pro Monat. 
Ergeb­nis: Der durch­schnitt­li­che monat­li­che Ver­dienst liegt unter der monat­li­chen Ver­dienst­gren­ze von 556 € bzw. 603 €. Es han­delt sich somit um einen Minijob.

Vor­sicht! Regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de und ver­trag­lich zuge­si­cher­te Ein­mal­zah­lun­gen (z. B. Weih­nachts­geld oder Urlaubs­geld) müs­sen Arbeit­ge­ber bei ihrer Pro­gno­se des Ver­diens­tes berücksichtigen.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | www​.mini​job​-zen​tra​le​.de | 13-11-2025