Für die Sozi­al­ver­si­che­rung wird der Wert bestimm­ter Sach­be­zü­ge (Ver­pfle­gung und Unter­kunft) jähr­lich fest­ge­legt. Die Anpas­sung erfolgt dabei in Anleh­nung an die Ver­brau­cher­prei­se. Ver­güns­tig­te oder unent­gelt­li­che Mahl­zei­ten, die Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, sind mit dem antei­li­gen amt­li­chen Sach­be­zugs­wert nach der Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung (SvEV) als Arbeits­ent­gelt zu bewerten.

Die monat­li­chen und kalen­der­täg­li­chen Wer­te für freie Unter­kunft und/​oder Ver­pfle­gung ändern sich ab dem 1.1.2025. Der Monats­wert im Jahr 2025 für die Ver­pfle­gung steigt von 313 € auf 333 €. Der monat­li­che Wert für ein kos­ten­frei­es Früh­stück erhöht sich von 60 € auf 65 €. Der monat­li­che Wert für ein kos­ten­frei­es Mit­tag- oder Abend­essen beträgt jeweils 124 € (2024: 114 €). Die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für Ver­pfle­gung sind ab dem 1.1.2025 auch bei der Abrech­nung von Rei­se­kos­ten anzuwenden.

Es ent­fal­len

  • auf ein Früh­stück 2,30 € (2024: 2,17 €) und
  • auf ein Mit­tag- bzw. Abend­essen jeweils 4,40 € (2024: 4,13 €).

Der Tages­ge­samt­wert für Ver­pfle­gung liegt dem­nach bei 11,10 €.

Der Monats­wert für Unter­kunft und Mie­te erhöht sich ab dem 1.1.2025 auf 282 € im Monat. Dar­aus ergibt sich ein Wert von 9,40 € pro Tag.

Die Sach­be­zugs­wer­te gel­ten ab dem ers­ten Abrech­nungs­mo­nat des neu­en Jah­res. Die Sach­be­zü­ge sind in Höhe der neu fest­ge­setz­ten Wer­te sowohl steu­er­pflich­tig als auch bei­trags­pflich­tig in der Sozialversicherung.

Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung – SvEV 2025 | 19-09-2024