Die Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie wur­de ab dem 1.1.2026 unbe­fris­tet auf den ermä­ßig­ten Mehr­wert­steu­er­satz von 7% gesenkt. Der ermä­ßig­te Steu­er­satz gilt aller­dings nur für Spei­sen, nicht aber für Geträn­ke. Gas­tro­no­mie­be­trie­be müs­sen daher in ihren Bewir­tungs­quit­tun­gen bzw. -rech­nun­gen das, was der Gast ver­zehrt, nach Steu­er­sät­zen getrennt ausweisen.

Die­se Tren­nung ist regel­mä­ßig nicht mög­lich, wenn der Gas­tro­no­mie­be­trieb Kom­bi­na­ti­ons­an­ge­bo­te aus Spei­sen und Geträn­ken anbie­tet, wie z. B. bei einem Brunch, Buf­fet oder All-Inclu­si­ve-Ange­bot. Die Finanz­ver­wal­tung lässt eine pau­scha­le Auf­tei­lung zu, wonach der Ent­gelt­an­teil, der auf die Geträn­ke ent­fällt, mit 30% des Pau­schal­prei­ses ange­setzt wer­den kann. Bei einem Pau­schal­preis für Über­nach­tun­gen mit Früh­stück kann der Ent­gelt­an­teil, der mit 19% anzu­set­zen ist, mit 15% des Pau­schal­prei­ses als Ser­vice­pau­scha­le bzw. als Busi­ness-Packa­ge berech­net werden.

Kon­se­quenz: Immer dann, wenn sich bei der Abga­be zu einem Gesamt­preis die Antei­le von Spei­sen und Geträn­ken nicht tren­nen las­sen, kann der Geträn­ke­an­teil pau­schal mit 30% ange­setzt werden.

Pra­xis-Bei­spiel für die Zeit ab dem 1.1.2006:
Ein Unter­neh­mer über­nach­tet wäh­rend einer aus­wär­ti­gen Tätig­keit zwei­mal in einem Hotel. Das Hotel berech­net ihm pro Über­nach­tung einen pau­scha­len Betrag von 120 €, in dem das Früh­stück, die Über­las­sung des Park­plat­zes, die Nut­zung von Fit­ness­ge­rä­ten und des Inter­nets ent­hal­ten ist. Der Hotel­be­trieb darf wie folgt abrechnen:

Gesamt­preis (brut­to) 120,00 € x 2 = 240,00 €
15% Busi­ness-Packa­ge – 36,00 €
Preis für Über­nach­tung und Früh­stück, ohne Getränke 204,00 €
   
Preis­an­teil für das Frühstück  
Ver­pfle­gungs­pau­scha­le 28 € x 20% = 5,60 € – 1,68 € =) –  3,92 €
(Geträn­ke­an­teil: 5,60 € x 30% = 1,68 €)  
Über­nach­tungs­kos­ten 200,08 €
   
Zusam­men­stel­lung der Leistungsbeschreibung  
Über­nach­tung brut­to 7% USt 200,08 €
Früh­stück ohne Geträn­ke brut­to 7% USt  3,92 €
Busi­ness-Packa­ge (Ser­vice-Pau­scha­le) brut­to 19% USt 36,00 €
ins­ge­samt: 240,00 €
(im Busi­ness-Packa­ge sind die Geträn­ke zum Früh­stück
mit 5,60 € x 30% = 1,68 € enthalten)
 

Der Pau­schal­preis von 240 € ver­teilt sich somit wie folgt:

Bezeich­nung Brut­to­be­trag Net­to­be­trag Vor­steu­er
Über­nach­tung 200,08 €  186,99 € 13,09 €
Früh­stück (Spei­sen) 3,92 € 3,66 € 0,26 €
Früh­stück (Geträn­ke) 1,68 € 1,41 € 0,27 €
Neben­kos­ten 34,32 € 20,84 € 5,48 €

Hin­weis: Neben­kos­ten kön­nen als Betriebs­aus­ga­ben gebucht wer­den, wenn davon aus­zu­ge­hen ist, dass dar­in kei­ne pri­va­ten Kos­ten z. B. für Pay-TV oder Mas­sa­gen ent­hal­ten sind. Der Unter­neh­mer kann die Vor­steu­er aus den Kos­ten für das Früh­stück als Vor­steu­er gel­tend machen. Die Kos­ten (net­to) bucht er als Pri­vat­ent­nah­me, weil für die Ver­pfle­gung nur die Ver­pfle­gungs­pau­scha­le ange­setzt wer­den darf.

Quelle:BMF-Schreiben | Ver­öf­fent­li­chung | III C 3 – S 7157/00010/002/077 | 28-12-2025