Nach­fol­ge­be­ra­tung

Vor­sor­gen statt reagieren

War­ten Sie nicht dar­auf, bis Ihre Bank die Finan­zie­rung Ihres Unter­neh­mens infra­ge stellt! Ohne Kon­zept zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge könn­ten Sie mit die­ser Situa­ti­on kon­fron­tiert wer­den. Wir hel­fen Ihnen mit unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot und mit Unter­stüt­zung unse­rer Koope­ra­ti­ons­part­ner, die pas­sen­de Lösung zu finden.

  •  Erben und Schenken

Das Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er­recht birgt für den Lai­en beson­ders vie­le Fal­len und unter­liegt stän­di­gen Ände­run­gen durch den Gesetz­ge­ber. Wir prü­fen Ihre Alter­na­ti­ven und ver­hin­dern Ihre finan­zi­el­len Einbußen.

  • Steu­er­li­che Gestal­tungs­be­ra­tung bei anste­hen­den Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen im pri­va­ten bzw. betrieb­li­chen Bereich unter Berück­sich­ti­gung der recht­li­chen und steu­er­li­chen Rahmenbedingungen
  • Ganz­heit­li­che Betrach­tung von Unter­neh­mens- und Vermögensnachfolge
  • Auf­zei­gen von Alter­na­ti­ven: Ver­schen­ken oder Vererben
  • Vor­aus­be­rech­nung der steu­er­li­chen Konsequenzen
  • Erstel­len der Steuererklärungen
  • Bera­tung bei Unternehmensnachfolge
  • Tes­ta­ments­voll­stre­ckung
  • Bera­tung und Unter­stüt­zung bei Grün­dung von Stiftungen
  • Vor­sor­ge­be­ra­tun­gen, wie zum Bei­spiel Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vor­sor­ge­voll­macht usw.*
  • Tes­ta­ment und Steuern*

* Ggf. in Zusam­men­ar­beit mit unse­rem Netz­werk aus Rechts­an­wäl­ten und Notaren.

  • Umset­zung Ihrer per­sön­li­chen Vorstellungen
  • Auf­zei­gen von Kon­se­quen­zen in erb­schaft- und schen­kung­steu­er­li­cher sowie ein­kom­men- und grund­er­werb­steu­er­li­cher Sicht
  • Ver­mei­dung even­tu­el­ler „Mehr­steu­ern“
  • Ver­mei­dung von even­tu­el­len Streitigkeiten
  •  Gemein­nüt­zi­ge GmbH/​Stiftung

Wir ver­wal­ten meh­re­re gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten (zum Bei­spiel Stif­tun­gen, Ver­ei­ne, gemein­nüt­zi­ge GmbHs) und ver­fü­gen daher über ent­spre­chen­des Know-how. Dabei beglei­ten wir gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen von der Grün­dung bis zur täg­li­chen Stif­tungs­ver­wal­tung. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Stif­tung zu Leb­zei­ten eben­so wie bei deren Errich­tung von Tode wegen als Tes­ta­ments­voll­stre­cker. Wir pfle­gen einen engen und guten Kon­takt zu den Auf­sichts- und Finanz­be­hör­den. Dies ist glei­cher­ma­ßen wich­tig für die Abstim­mung der Stif­tungs­er­rich­tung wie auch für das lau­fen­de Stiftungsgeschäft.

Wir erstel­len Jah­res­ab­schlüs­se Ihrer Stif­tun­gen unter Berück­sich­ti­gung der recht­li­chen Vor­ga­ben. Sofern der Abschluss Ihrer Stif­tung zu prü­fen ist, über­neh­men wir die Prü­fung anstel­le der Erstel­lung, gege­be­nen­falls auch mit Erwei­te­run­gen, zum Bei­spiel die Prü­fung der sat­zungs­ge­mä­ßen Mit­tel­ver­wen­dung, des Kapi­tal­erhalts, der ord­nungs­mä­ßi­gen Geschäfts­füh­rung. Gemein­sam mit Ihnen erstel­len wir Kapi­tal­erhal­tungs­kon­zep­te und selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen auch für die lau­fen­de Steu­er­be­ra­tung Ihrer Stif­tung zur Verfügung.

  • Erstel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen unter Berück­sich­ti­gung der recht­li­chen Vorgaben
  • Prü­fung der Stiftung
  • Auf­stel­lung der Mittelverwendungsrechnung
  • Stif­tungs­buch­hal­tung
  • Lau­fen­de Steuerberatung
  • Stif­tungs­er­rich­tung im Kon­text von Erben und Schenken
  • Unter­neh­mens­nach­fol­ge
  • Ver­wal­tung von nicht rechts­fä­hi­gen Stif­tun­gen (Treu­hän­der)
  • Lang­jäh­ri­ge Erfah­rung mit der Ver­wal­tung von Stiftungen
  • Gute Kon­tak­te zu den Aufsichtsbehörden
  • Hil­fe­stel­lung bei der kom­ple­xen Materie
  •  Testamentsvollstreckung

Der Steu­er­be­ra­ter gilt als der „gebo­re­ne“ Tes­ta­ments­voll­stre­cker. Auf­grund jah­re­lan­ger Bera­tung kennt der Steu­er­be­ra­ter wie kein ande­rer die fami­liä­ren Ver­hält­nis­se sei­ner Man­dan­ten. In der Regel beglei­tet der Steu­er­be­ra­ter sei­nen Man­dan­ten bereits wäh­rend der Kind­heit über die Steu­er­erklä­rung der Eltern, die Ehe­schlie­ßung, die Unter­neh­mens­grün­dung, den Nach­wuchs bis hin zur Schei­dung und zum Tod. Ein lebens­lan­ges Beglei­ten mit einer weit­rei­chen­den Detail­kennt­nis. Kein exter­ner Bera­ter ist bes­ser infor­miert. Als Ver­trau­ens­per­son sind wir auch in der Lage, Sie bei Krank­heit zu unter­stüt­zen, indem wir über Betreu­ungs­voll­mach­ten bzw. Vor­sor­ge­voll­mach­ten Ihre pri­va­ten oder auch geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten in Ihrem Sin­ne fort­füh­ren. Dies dient dem Schutz Ihres Vermögens.

  • Umset­zung des Erb­las­serwil­lens durch Über­nah­me der Testamentsvollstreckung.
  • Dau­er­te­s­ta­ments­voll­stre­ckung bei Min­der­jäh­rig­keit der Erben
  • Tes­ta­ments­er­rich­tung unter Berück­sich­ti­gung der steu­er­li­chen Notwendigkeiten
  • Errich­tung Stif­tung von Todes wegen
  • Über­nah­me von Betreu­ungs­auf­ga­ben bei Krankheit
  • Über­nah­me von Voll­mach­ten bei Krankheit
  • Unter­stüt­zung bei der geord­ne­ten Über­lei­tung des Unternehmens
  • Abwick­lung und Über­ga­be des Nachlasses
  • Wahr­neh­mung der steu­er­li­chen Pflicht im Erbfall
  • Abwick­lung der bestehen­den Verträge
  • Haus­halts­auf­lö­sung
  • Abwick­lung der Beer­di­gung im Rah­men der Testamentsvollstreckung
  • Effek­ti­ve Umset­zung des Tes­ta­ments durch Detailkenntnis
  • Abwick­lung aus einer Hand
  • Opti­ma­le Bera­tung auf­grund Informationsvorsprung
  • Geord­ne­te Vermögensübertragung
  • Gewähr­leis­tung jeder­zei­ti­ger Handlungsfähigkeit
  • Siche­rung der Erbmasse