Die fol­gen­den Steu­er­ter­mi­ne bzw. Abga­be­fris­ten sind im kom­men­den Monat zu beachten.

Für den Monat Novem­ber 2025:

Art der Abgabe Abga­be- und Fälligkeitstermin

Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung

  • monat­li­che Abgabe
  • Abga­be mit Dauerfristverlängerung

10.12.2025
12.01.2026

Zusam­men­fas­sen­de Meldung 29.12.2025
Sozi­al­ver­si­che­rung 26.11.2025
Lohn­steu­er-Anmel­dung 10.12.2025

 

Für den Monat Dezem­ber 2025:

Art der Abgabe Abga­be- und Fälligkeitstermin

Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung

  • monat­li­che Abgabe
  • Abga­be mit Dauerfristverlängerung

12.01.2026
10.02.2026

Zusam­men­fas­sen­de Meldung 26.01.2026
Sozi­al­ver­si­che­rung 29.12.2025
Lohn­steu­er-Anmel­dung 12.01.2026
Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung Q4 2025 10.12.2025

 

Hin­weis: Die Abga­be­ter­mi­ne ent­spre­chen den Zahlungsterminen.

Die Zah­lung ist frist­ge­recht, wenn

  • bei einer Über­wei­sung der Betrag spä­tes­tens am Abga­be­ter­min auf dem Kon­to des Finanz­amts ein­ge­gan­gen ist (kei­ne Säum­nis­zu­schlä­ge bei Über­wei­sung, wenn der Betrag inner­halb von 3 Tagen nach dem Ter­min auf dem Kon­to des Finanz­amts ein­geht = Zah­lungs­schon­frist; Zah­lung inner­halb der Schon­frist ist den­noch eine unpünkt­li­che Zahlung),
  • bei Zah­lung mit Scheck gilt die Zah­lung erst 3 Tage nach Scheck­ein­rei­chung als bewirkt, auch wenn der Betrag frü­her beim Finanz­amt gut­ge­schrie­ben wird,
  • dem Finanz­amt eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erteilt wur­de; die Zah­lung gilt immer als pünkt­lich, auch wenn das Finanz­amt spä­ter abbucht.

Hin­weis: Der Antrag auf Dau­er­frist­ver­län­ge­rung muss nicht jähr­lich wie­der­holt wer­den, da die Dau­er­frist­ver­län­ge­rung solan­ge gilt, bis der Unter­neh­mer sei­nen Antrag zurück­nimmt oder das Finanz­amt die Frist­ver­län­ge­rung wider­ruft. Die 1/11 -Son­der­vor­aus­zah­lung muss dage­gen von den Unter­neh­mern, die ihre Vor­anmel­dun­gen monat­lich zu über­mit­teln haben, für jedes Kalen­der­jahr, für das die Dau­er­frist­ver­län­ge­rung gilt, bis zum 10. Febru­ar berech­net, ange­mel­det und ent­rich­tet werden.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | 04-12-2025