Wer eine Haus­halts­hil­fe beschäf­tigt oder beschäf­ti­gen möch­te, soll­te die Anmel­dung bei der Mini­job-Zen­tra­le nicht als läs­ti­ge Pflicht, son­dern als not­wen­di­gen Schritt mit vie­len Vor­tei­len sehen.

1. Recht­li­che Sicherheit
Die Anmel­dung einer Haus­halts­hil­fe bei der Mini­job-Zen­tra­le ist Pflicht. Ohne Anmel­dung han­delt es sich um Schwarz­ar­beit. Die Anmel­dung der Beschäf­ti­gung bei der Mini­job-Zen­tra­le schützt Pri­vat­haus­hal­te somit vor Buß­gel­dern und sorgt für kla­re Verhältnisse.

2. Steu­er­li­che Vorteile
Pri­vat­haus­hal­te kön­nen die Kos­ten einer offi­zi­ell ange­mel­de­ten Hil­fe in der Steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Das redu­ziert die Steu­er­last um 20% der ent­stan­de­nen Kos­ten bis maxi­mal 510 € jähr­lich. Der Steu­er­vor­teil ist oft sogar höher als die Abga­ben, die an die Mini­job-Zen­tra­le zu zah­len sind.

Kin­der­be­treu­ung
Eltern, die einen Mini­job­ber aus­schließ­lich für die Betreu­ung ihres Kin­des beschäf­ti­gen, kön­nen seit Janu­ar 2025 für Kin­der unter 14 Jah­ren 80% der Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen, maxi­mal bis zu einem Höchst­be­trag von 4.800 € pro Jahr. Die Aus­ga­ben kön­nen im Rah­men eines Mini­jobs nur dann berück­sich­tigt wer­den, wenn die Haus­halts­hil­fe ange­mel­det ist und die Zah­lung auf das Kon­to der Haus­halts­hil­fe über­wie­sen wurde.

3. Unfall­ver­si­che­rung
Die Anmel­dung bie­tet Sicher­heit: Bei einem Unfall ist die Haus­halts­hil­fe über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­si­chert. Da die meis­ten Unfäl­le im Haus­halt pas­sie­ren, ist die­ser Schutz beson­ders wich­tig. Es ist also auch zur Absi­che­rung der Fol­gen eines Unfalls wich­tig die Haus­halts­hil­fe anzu­mel­den. Gleich­zei­tig sind Pri­vat­haus­hal­te vor Rück­for­de­run­gen der Unfall­ver­si­che­rung für die Kos­ten der ärzt­li­chen Behand­lung geschützt.

4. Sozia­le Absicherung
Mit der offi­zi­el­len Anmel­dung ermög­li­chen Arbeit­ge­ber ihrer Haus­halts­hil­fe eine Absi­che­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Mini­job­ber sind ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig und pro­fi­tie­ren somit vom vol­len Schutz der Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Anmel­dung bei der Mini­job-Zen­tra­le trägt somit auch zur sozia­len Absi­che­rung bei.

Was für die Anmel­dung nötig ist:

  1. Anga­ben zur Haus­halts­hil­fe: Name, Adres­se, Ren­ten­ver­si­che­rungs­num­mer oder Geburts­da­ten und Geburtsort
  2. Eige­ne per­sön­li­che Anga­ben des Pri­vat­haus­halts: Name, Adres­se, E-Mail, Telefonnummer
  3. Betriebs­num­mer und Steu­er­num­mer: Für Arbeit­ge­ber, die noch kei­ne Betriebs­num­mer besit­zen, wird die­se auto­ma­tisch vergeben.
  4. Beginn der Beschäf­ti­gung und Höhe des monat­li­chen Verdienstes
  5. Kon­to­da­ten für das SEPA-Basislastschriftmandat

Arbeit­ge­ber müs­sen im Vor­feld fol­gen­de Fra­gen klären:

  • Besteht eine wei­te­re Beschäf­ti­gung der Haus­halts­hil­fe mit einem Ver­dienst über der Minijob-Grenze?
  • Ist die Haus­halts­hil­fe gesetz­lich oder pri­vat krankenversichert?
  • Möch­te die Haus­halts­hil­fe Bei­trä­ge in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen?

Drei Mög­lich­kei­ten, eine Haus­halts­hil­fe bei der Mini­job-Zen­tra­le anzumelden:
1. Online-Anmeldung

Für die erst­ma­li­ge Anmel­dung einer Mini­job­be­rin oder eines Mini­job­bers kön­nen Arbeit­ge­ber das Online-For­mu­lar der Mini­job-Zen­tra­le nut­zen. Feh­len­de Infor­ma­tio­nen kön­nen spä­ter ergänzt werden.
2. Tele­fo­ni­sche Anmeldung
Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Mini­job-Zen­tra­le neh­men die Anga­ben auf und hel­fen bei allen Fragen.
3. Anmel­dung per Haushaltsscheck-Formular
Die­ses kön­nen Arbeit­ge­ber auf der Web­sei­te der Mini­job-Zen­tra­le her­un­ter­la­den, aus­fül­len und übersenden.

Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | Web­site der Mini­job­zen­tra­le | 07-08-2025