Pri­va­te Vermögensberatung

Mit­tel- und lang­fris­tig planen.

Unser Haupt­au­gen­merk in der pri­va­ten Ver­mö­gens­be­ra­tung liegt auf der Vor­sor­ge- und der Zukunfts­si­che­rung unse­rer Mandanten.

Auf Wunsch erstel­len wir zusam­men mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern pri­va­te Finanz­plä­ne oder ana­ly­sie­ren die pri­va­te Ver­mö­gens­struk­tur. Außer­dem durch­leuch­ten wir für unse­re Man­dan­ten Finanz- und Anla­ge­mo­del­le nach betriebs­wirt­schaft­li­chen und steu­er­li­chen Gesichts­punk­ten. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt der pri­va­ten Ver­mö­gens­be­ra­tung ist eine früh­zei­ti­ge Bera­tung bei der Ver­mö­gens­nach­fol­ge unter Ein­be­zie­hung aller Wün­sche des Man­dan­ten – bei­spiels­wei­se die Grün­dung einer Stiftung.

Durch unse­re ver­trau­ens­vol­le Stel­lung zu unse­ren Man­dan­ten sind wir auch die geeig­ne­ten Part­ner im Rah­men einer Ver­mö­gens­ver­wal­tung oder Tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Denn durch über­leg­te Anwei­sun­gen zu Leb­zei­ten kön­nen spä­te­re Strei­tig­kei­ten unter den Erben wei­test­ge­hend ver­mie­den werden.

  •  Vermögensanlageberatung

Die pri­va­te Ver­mö­gens­an­la­ge ist ein wich­ti­ges The­ma der Ver­mö­gens­be­ra­tung. Die Ent­schei­dung für eine Ver­mö­gens­an­la­ge soll­te gut über­legt sein. Dies gilt umso mehr für den Fall einer lang­fris­ti­gen Anla­ge­ent­schei­dung. Für wel­che Anla­ge Sie sich auch ent­schei­den wol­len, unse­re Bera­tung ver­schafft Ihnen den not­wen­di­gen Überblick.

  • Ana­ly­se der vor­han­de­nen Vermögensstruktur
  • Aus­ar­bei­tung lang­fris­ti­ger Finanzpläne
  • Bera­tung im Rah­men geplan­ter Finanz- und Ver­mö­gens­an­la­gen unter Berück­sich­ti­gung steu­er­li­cher Aspekte
  • Erstel­len pri­va­ter Ver­mö­gens­bi­lan­zen mit dem Ver­gleich von Vorjahreswerten
  • Auf­stel­lung jähr­li­cher pri­va­ter Cashflow-Rechnungen
  • Peri­odi­sche Über­wa­chung Ihrer Vermögenssituation
  • Simu­la­ti­on zu bestimm­ten Risi­ken, zum Bei­spiel Berufsunfähigkeit
  • Abbil­dung ver­schie­de­ner Szenarien
  • Ein­bin­dung betrieb­li­cher Altersvorsorgemöglichkeiten
  • Sie erhal­ten einen detail­lier­ten Über­blick über Ihre Ver­mö­gens- und Finanz­si­tua­ti­on, zum Bei­spiel Unter­la­gen für die Bank (Selbst­aus­kunft)
  • Ein­bin­dung steu­er­li­cher Aspek­te in Ihre pri­va­te Vermögensplanung
  • Erken­nen von Versorgungslücken
  • Ban­ken­un­ab­hän­gi­ge Bera­tung, pro­dukt­neu­tra­le Vor­schlä­ge von Anlageformen
  •  Vermögensnachfolgeberatung

Das Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er­recht birgt für Lai­en beson­ders vie­le Fal­len und wird zudem regel­mä­ßig über­ar­bei­tet. Wer sich hier nicht aus­kennt, ver­liert oft bares Geld. Wir prü­fen Ihre Alter­na­ti­ven und mini­mie­ren Ihre finan­zi­el­len Einbußen.

  • Grün­dung von Stiftungen*
  • Durch­füh­rung von Testamentsvollstreckungen
  • Bera­tung bei geplan­ten Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen im Rah­men der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge, um eine opti­ma­le Aus­nut­zung der erb­schaft­steu­er­li­chen und schen­kung­steu­er­li­chen Gestal­tungs­al­ter­na­ti­ven zu gewährleisten

* Ggf. in Zusam­men­ar­beit mit unse­rem Netz­werk aus Rechts­an­wäl­ten und Notaren.

  • Tes­ta­ment und Steuern*
  • Nach­lass­ver­wal­tung
  • Vor­sor­ge­be­ra­tun­gen, zum Bei­spiel durch Vor­sor­ge­voll­macht, Patientenverfügung
  • Über­prü­fung wich­ti­ger Verträge*
  • Beglei­tung zu Notarterminen

* Ggf. in Zusam­men­ar­beit mit unse­rem Netz­werk aus Rechts­an­wäl­ten und Notaren.

  • Ver­mei­dung von Mehrsteuern
  • Ver­mei­dung even­tu­el­ler Erbstreitigkeiten
  • Umset­zung Ihrer per­sön­li­chen Vorstellungen
  • Rei­bungs­lo­ser Über­gang Ihres Ver­mö­gens an die Erben
  •  Treuhandtätigkeiten

Die Beauf­tra­gung einer Treu­hand­tä­tig­keit erfor­dert ein hohes Maß an Ver­trau­en. Die Treu­hand Hei­del­berg sichert Ihnen eine zuver­läs­si­ge Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen unter Beach­tung aller gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Regelungen.

  • Vor­mund­schaft­li­che Betreu­ung von Ver­mö­gen und Unter­neh­mens­an­tei­len min­der­jäh­ri­ger Kinder
  • Ver­tre­tung Ihrer Gesellschaftsinteressen
  • Bei­rats- und Aufsichtsratstätigkeit
  • Gestal­tungs­be­ra­tung im Vor­feld unter­neh­me­ri­scher Entscheidungen
  • Über­prü­fen von Vertragsgestaltungen
  • Ein­brin­gung unse­res Netz­wer­kes von Rechts­an­wäl­ten und Notaren
  • Per­son Ihres Ver­trau­ens wird Vor­mund bzw. Aufsichtsrat
  • Unter­stüt­zung bei Aus­übung Ihrer Gesellschaftsrechte
  • Opti­mie­rung der steu­er­li­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten durch Ein­schal­ten Ihrer min­der­jäh­ri­gen Kinder
  • Gewiss­heit der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Gestaltung