Der Ver­derb von Waren wird nicht gebucht, weil sich die Gewinn­aus­wir­kung auto­ma­tisch ergibt. Waren- und Mate­ri­al­ein­käu­fe wer­den ins­ge­samt als Auf­wand gebucht, und zwar auf das Kon­to "Waren­ein­kauf" oder auf das Kon­to "Ein­kauf Roh-, Hilfs- und Betriebs­stof­fe". Somit ist auch die Ware, die ver­dor­ben ist, von vorn­her­ein als Auf­wand erfasst. Das­sel­be gilt auch für Mate­ri­al, das im Lau­fe der Zeit unbrauch­bar gewor­den ist.

Der Auf­wand, der über die Kon­ten "Waren­ein­kauf" oder "Ein­kauf Roh-, Hilfs- und Betriebs­stof­fe" gebucht wurde,

  • ist und bleibt Auf­wand, wenn der Gewinn mit­hil­fe einer Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung erstellt wird,
  • wird bei Bilan­zie­rung über den Waren-/Ma­te­ri­al­be­stand, der zu Beginn und Ende eines Jah­res vor­han­den war, korrigiert.

Den Waren-/Ma­te­ri­al­ein­satz (= end­gül­ti­gen Auf­wand) für das jewei­li­ge Jahr erhält man, sobald die Ver­än­de­rung des Waren-/Ma­te­ri­al­be­stands berück­sich­tigt wird. 

Der Waren- und Mate­ri­al­be­stand wird durch Inven­tur ermit­telt. Bei einer Inven­tur wird der gesam­te Bestand am Ende des Jah­res durch eine Bestands­auf­nah­me erfasst. Die Bestand­auf­nah­me von Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebs­stof­fen erfolgt in der Form, dass jeder ein­zel­ne Arti­kel gezählt und in ein Ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen wird. Nicht mehr brauch­ba­res Mate­ri­al darf nicht mehr mit­ge­zählt wer­den. Der tat­säch­li­che Waren­ein­satz bzw. Mate­ri­al­ein­satz, in dem auch ver­dor­be­ne Waren und nicht mehr ver­wend­ba­res Mate­ri­al ent­hal­ten sind, ist nach dem fol­gen­den Sche­ma zu ermitteln:

Mate­ri­al­ein­kauf
+ Mate­ri­al­be­stand vom 1.1.
– Mate­ri­al­be­stand am 31.12. 
= Mate­ri­al­ein­satz (Auf­wand)

Pra­xis-Bei­spiel:
Ein Lebens­mit­tel-Ein­zel­händ­ler muss einen Teil sei­ner Ware ent­sor­gen, weil sie ver­dor­ben ist bzw. das Ver­falls­da­tum abge­lau­fen ist. Trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men kann er außer­dem nicht ver­hin­dern, dass Ware gestoh­len wird. Der Ein­zel­händ­ler hat jedoch kei­ne Mög­lich­keit fest­zu­stel­len, in wel­chem Umfang Ware aus sei­nem Geschäft gestoh­len wird. Das wäre nur mög­lich, wenn er jeden Dieb erwi­schen wür­de. Das wäre der Ide­al­fall, weil dann kein Schwund durch Dieb­stahl auf­tre­ten wür­de. Da es die­sen Ide­al­fall aber nicht gibt, stellt sich für den Ein­zel­händ­ler nun die Fra­ge, wie er Dieb­stahl und Ver­derb von Waren in sei­ner Buch­füh­rung erfas­sen muss.

Lösung: Der Ein­zel­händ­ler braucht den Dieb­stahl und Ver­derb von Waren nicht zu buchen, weil sich die Gewinn­aus­wir­kung auto­ma­tisch ergibt. Den Waren­ein­satz (= end­gül­ti­gen Waren­auf­wand) für das jewei­li­ge Jahr erhält ein Unter­neh­mer also dann, wenn er die Ver­än­de­rung des Waren­be­stands berück­sich­tigt. Den Waren­be­stand ermit­telt er durch Inven­tur. Bei der Inven­tur wird der gesam­te Waren­be­stand am Ende des Jah­res durch eine Bestands­auf­nah­me erfasst.

Ob der Ver­brauch durch Ver­kauf, Dieb­stahl oder Ver­derb erfolgt ist, spielt für die Erfas­sung des Auf­wands kei­ne Rolle.

Nur wenn jeder Arti­kel, den ein Unter­neh­mer ver­kauft, mit sei­nem Ein­kaufs­preis erfasst wer­den könn­te, wäre es für ihn nach­voll­zieh­bar, wie hoch der Anteil der gestoh­le­nen Ware ist. Bei einer Viel­zahl klei­ne­rer Arti­kel wäre das jedoch nur mit einem unzu­mut­bar hohen Auf­wand ver­bun­den und wür­de letzt­lich kei­nen Vor­teil bei der Ermitt­lung des Betriebs­er­geb­nis­ses bringen.

Fazit: Waren­schwund, unab­hän­gig davon, wodurch er ein­tritt, braucht der Unter­neh­mer weder fest­zu­stel­len noch muss er den Vor­gang ver­bu­chen (= geklaut wird immer zum Buchwert).

Hin­weis: Ware, die ver­dor­ben ist, ent­fernt der Unter­neh­mer aus sei­nen Ver­kaufs­räu­men. Somit hat er die Mög­lich­keit, den Umfang der Ware fest­zu­hal­ten, die ver­dor­ben ist. Das soll­te er auch tun. Für sei­ne Buch­füh­rung braucht er die­sen Wert nicht, weil sich die Gewinn­aus­wir­kung auto­ma­tisch ergibt. Wenn aber das Finanz­amt den Betrieb prüft und zu dem Ergeb­nis kommt, dass die Gewinn­span­ne unter dem Bran­chen­durch­schnitt liegt, kann es für den Unter­neh­mer sinn­voll sein, die Höhe des Waren­verderbs doku­men­tie­ren zu können.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | Fall aus der Pra­xis | 11-07-2024