-
Wir legen großen Wert auf eine
ganzheitlich aktive Betreuung.
Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Darlehen mit nahestehenden Personen
Bei Darlehensverhältnissen zwischen nahestehenden Personen sind Besonderheiten zu beachten. Wird Kapitalvermögen auf die Kinder
Landwirtschaft: Steuerentlastung beim Agrardiesel
Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland wird die Steuerentlastung auf Kraftstoff für Betriebe der
Doppelte Haushaltsführung: Kein Abzug der Miete des anderen Ehegatten
Kosten für eine Zweitwohnung, die von einem Ehegatten angemietet und bezahlt wird, können vom anderen Ehegatten nicht als
Minijob: der Durchschnittsverdienst ist maßgebend
Der monatliche Verdienst eines Minijobbers kann aus verschiedenen Gründen schwanken, z. B. durch kurzfristige Vertretungen, Auftragsschwankungen,
Kleinunternehmer: Vorsteuerabzug vor und nach einem Wechsel
Beim Vorsteuerabzug aus einer Leistung vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. zur Kleinunternehmerregelung ist Folgendes zu
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das er auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten
Geschäftsreise Unternehmer: Abziehbare Verpflegungskosten
Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich absetzen. Ertragsteuerlich dürfen jedoch
Unfall mit einem Firmenwagen
Aus ertragsteuerlicher Sicht teilen Unfallkosten das Schicksal der Fahrt oder Reise, bei der sich der Unfall ereignet hat. Findet der Unfall also auf
Überlassung an die Eltern: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn er innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Bei selbstgenutztem
Kindergeldanspruch: Elternteil lebt im Ausland
Ein Elternteil, der mit seinem Kind in Deutschland lebt und keine ausländischen Familienleistungen erhält hat Anspruch auf das volle
Umsatzsteuerfreie Vorträge und Kurse
Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG von der
Vervielfältiger ab 1.1.2026: lebenslängliche Nutzung
Das BMF hat gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen