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Aus­ge­wähl­te Steu­er­the­men für Sie.

Abzug von Unterhaltszahlungen

3. Janu­ar 2025|

Für Jah­re ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unter­halts­auf­wen­dun­gen bei Zah­lung von Geld­zu­wen­dun­gen nur durch Bank­über­wei­sung aner­kannt wird.

Steu­er­ter­mi­ne Janu­ar 2025

3. Janu­ar 2025|

Die fol­gen­den Steu­er­ter­mi­ne bzw. Abga­be­fris­ten sind im kom­men­den Monat zu beach­ten. Hin­weis: Dau­er­frist­ver­län­ge­run­gen müs­sen jährlich

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