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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Photovoltaikanlage: Abzug nachträglicher Betriebsausgaben
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die negativen Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben
Neue Webseite: Vergleich von 6.900 Girokonto-Modellen
Am 15.1.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Girokonto: Der BaFin-Kontenvergleich zeigt die
Vorsteuerberichtigung bei Kleinunternehmern
Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine
Raumluftreinigungsgerät: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Anschaffung eines mobilen Raumluftreinigungsgeräts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Neues Musterformular für energetische Maßnahmen
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Erbschaftsteuer: Steuerstundung bei Wohnimmobilien
Auf Antrag wird eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken
Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
Wer aufgrund der Abrechnung eines Bescheids des Finanzamts insgesamt weniger als 3 € zu zahlen hat, kann diese Kleinbeträge unabhängig
Begünstigte Bonuszahlungen bis 150 €
Gesetzliche Krankenkassen gewähren auf der Grundlage von § 65a SGB V Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die
Neue Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen
Das Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat, enthält Erhöhungen für die Jahre 2025 und 2026
Abzug von Unterhaltszahlungen
Für Jahre ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur durch Banküberweisung anerkannt wird.
Steuertermine Januar 2025
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Hinweis: Dauerfristverlängerungen müssen jährlich
Midijob 2025: Beschäftigung im Übergangsbereich
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2025 von monatlich 538,01 € auf 556,01 €.