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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Mini-Job: neuer Grenzwert ab 2025
Die Bundesregierung hat, entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die Mindestlohnhöhe ab dem 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je
Offenlegung des Jahresabschlusses
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen: Das heißt, Rechnungslegungsunterlagen sind
Verdeckte Gewinnausschüttung nur bei tatsächlicher Nutzung
Allein die tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft
Verlängerung der Ukraine-Hilfe bis Ende 2025
Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Als Nachweis der Zuwendungen genügt der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, z. B.
Umsatzsteuerfreiheit bei Haartransplantationen
Der BFH hat entschieden, wann die Leistung eines Arztes von der Umsatzsteuer befreit sind, der bei Patienten mit Haarausfall
Auslandsreisen: neue Pauschbeträge für 2025
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und
Mahlzeiten: lohnsteuerliche Behandlung
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen
Schenkungsteuer: Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung
Eine Grundstücksschenkung ist noch nicht ausgeführt, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der Beschenkte von der
Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte werden für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 %
E-Rezept: Wie Krankheitskosten ab 2025 nachzuweisen sind
Nach dem bisher nicht geänderten § 64 Abs. 1 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im
Höherer Abzug bei Kinderbetreuungskosten ab 2025
Kinderbetreuungskosten können ab 2025 zu 80%, höchstens jedoch bis 4.800 € je Kind (bis 2024: zu zwei Drittel, höchstens jedoch
Kleinunternehmer: Das ändert sich ab 2025
Nach den Änderungen im Jahressteuergesetz kann die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ab 2025 nicht nur von Unternehmern in Anspruch