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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Entlastung alleinerziehender Eltern im Wechselmodell
Der BFH hat entschieden, dass die steuerliche Entlastung für alleinerziehende Eltern im Wechselmodell nicht gegen den Gleichheitssatz des
Ergänzung zu E-Rechnungen ab 1.1.2025
Das BMF hat nach dem Entwurf seines Schreibens vom 13.6.2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) zur E-Rechnung jetzt sein (vorläufig)
Nachehelicher Unterhalt: Abzug von Prozesskosten
Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen
Bewirtungskosten: betrieblicher Anlass
Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bewirtung vorliegt und die
Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise
Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen zwangsläufig aufwendungen muss, kann er als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Photovoltaikanlage: Umfang der Steuerbefreiung
Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) sind seit dem 1.1.2023
Steuertermine Oktober 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat September 2024: Art der
Umsatzsteuer: Lieferung von Strom an Mieter
Bei der Lieferung von Strom, den der Wohnraum-Vermieter über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und gegen Entgelt an seine Mieter abgibt,
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Korrektur
Wird über ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft abgerechnet, muss in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass
Steuerfreier Inflationsausgleich für Arbeitnehmer
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.24 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die bis zur Höhe von 3.000