Nach dem Ent­wurf eines Geset­zes zur steu­er­li­chen För­de­rung von Arbeit­neh­mern im Ren­ten­al­ter (Aktiv­ren­ten­ge­setz), sol­len Men­schen im Ren­ten­al­ter ermög­licht wer­den, bis zu 2.000 € im Monat steu­er­frei dazu­ver­die­nen zu kön­nen. Die Aktiv­ren­te soll zum 1.1.2026 star­ten.

Begüns­tigt sind sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer ab über­schrei­ten des gesetz­li­chen Ren­ten­al­ters. Aus­ge­nom­men sind Selbst­stän­di­ge und Beam­te. Die Steu­er­frei­heit gilt nur für Per­so­nen, die die Regel­al­ters­gren­ze (= Voll­endung des 67. Lebens­jah­res, ein­schließ­lich Über­gangs­re­ge­lung) über­schrit­ten haben. Dabei erfolgt die Begüns­ti­gung unab­hän­gig davon, ob der Steu­er­pflich­ti­ge eine Ren­te bezieht oder den Ren­ten­be­zug gege­be­nen­falls aufschiebt.

Die Steu­er­frei­heit soll auch der Stär­kung der Sozi­al­kas­sen dadurch die­nen, dass die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht nicht weg­fällt. Die­se soge­nann­te Aktiv­ren­te soll nur für Ein­nah­men aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit gel­ten. Die Steu­er­frei­heit soll bereits im Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Die steu­er­frei­en Ein­künf­te sol­len außer­dem nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt nach § 32b EStG unter­lie­gen. Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger Arbeit, Gewer­be­be­trieb und Land- und Forst­wirt­schaft sowie aus gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung sol­len von der Rege­lung aus­ge­schlos­sen sein.

Der Refe­ren­ten­ent­wurf ent­hält aller­dings kei­ne Rege­lun­gen zu steu­er­frei­en Über­stun­den­zu­schlä­gen und Teil­zeit­auf­sto­ckungs­prä­mi­en. Ob die­se ursprüng­lich geplan­ten Geset­zes­än­de­run­gen noch umge­setzt wer­den, ist zur­zeit nicht sicher.

Hin­weis: Da nur sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer begüns­tigt sein sol­len, wird viel­fach bezwei­felt, dass die­se neue Rege­lung mit dem Gleich­heits­satz des Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes ver­ein­bar ist.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | Gesetz­ent­wurf zur steu­er­li­chen För­de­rung von Arbeit­neh­mern im Ren­ten­al­ter | 16-10-2025