-
Wir legen großen Wert auf eine
ganzheitlich aktive Betreuung.
Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Steuertermine November 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Oktober 2024: Art der
Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz am 18.10.2024 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen
Corona-Testzentrum: Zuordnung der Einkünfte
Das Finanzgerichts Köln hat die Einkünfte einer Ärzte-GbR, die ein Corona-Testzentrum betrieben haben, als freiberuflich eingestuft und
Fremdwährungskonto: Wann das Finanzamt Kenntnis erhällt
Bei der Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen kann es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft
Speisen und Getränke für Arbeitnehmer
Bei Speisen und Getränken, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber
Entlastung alleinerziehender Eltern im Wechselmodell
Der BFH hat entschieden, dass die steuerliche Entlastung für alleinerziehende Eltern im Wechselmodell nicht gegen den Gleichheitssatz des
Ergänzung zu E-Rechnungen ab 1.1.2025
Das BMF hat nach dem Entwurf seines Schreibens vom 13.6.2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) zur E-Rechnung jetzt sein (vorläufig)
Nachehelicher Unterhalt: Abzug von Prozesskosten
Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen
Bewirtungskosten: betrieblicher Anlass
Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bewirtung vorliegt und die
Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise
Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen zwangsläufig aufwendungen muss, kann er als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.