-
Wir legen großen Wert auf eine
ganzheitlich aktive Betreuung.
Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Vermietungseinkünfte: Kfz-Kosten
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten als
Umsatzsteuerfreie Entnahme eines Gebrauchtfahrzeugs
Wird ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson gekauft, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Vorsteuerabzug ist dann
Elektrofahrzeug: schnellere Abschreibung?
Die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter unterscheidet nicht zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor
Freie Mitarbeiter: Überlassung eines Firmenwagens
Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die
Überlassung typischer Berufskleidung
Nicht nur die Gestellung, sondern auch die Übereignung typischer Berufskleidung durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Erhält der
Steuertermine Mai 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat April 2024: Art der
Elterngeld: Änderung des Elterngeldgesetzes
Für Kinder, die ab dem 1.4.2024 geboren wurden und werden, gelten beim Elterngeld neue Regeln. Das betrifft zum einen den Zeitraum, in dem Eltern
Beschäftigung von Werkstudenten und Praktikanten
Werkstudenten: Für Studierende, die neben ihrem Studium einen Job ausüben, besteht in ihrer Beschäftigung Versicherungsfreiheit in der
Grenzwert für Geschenke erhöht
Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an den Empfänger voraus. Der Zweck, Geschäftsverbindungen anzubahnen, zu sichern oder zu
Elektrofahrzeuge: Geringerer Wert bei der privaten Nutzung
Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl.
Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften ab 2027
Steuerpflichtige, die für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2026 Überschusseinkünfte (z. B. als Arbeitnehmer oder bei