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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Entschädigungsleistungen: Keine Verteilung
Einnahmen aus einer erhaltenen Vorauszahlung, die für einen Zeitraum der Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren gezahlt werden,
Außergewöhnliche Belastung bei Präimplantationsdiagnostik
Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund
Kostenerstattung für Führungszeugnisse kein Arbeitslohn
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren
Gebäude-Restnutzungsdauer nach der ImmoWertV
Bei Gebäuden ist die Abschreibung grundsätzlich nach gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätzen zu ermitteln. Den Prozentsätzen
Energiepreispauschale muss versteuert werden
Die Energiepreispauschale, die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte wurde, gehört nach § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG zu den steuerbaren
Investitionsabzugsbetrag: Nachträgliche Bildung
Für geplante Investitionen können Unternehmer/Freiberufler ihren Gewinn vorab mindern, und zwar bis zur Höhe von maximal 50% der
Leasing: Mehr-/Minderkilometer
Leasingverträge legen häufig den Umfang der Nutzung fest, z. B. jährliche Nutzung von 15.000 km. Auf dieser Basis ermittelt der
Personengesellschaft: gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG werden bei einer Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte erzielt, alle Einkünfte
Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung
Eine Betriebsveranstaltung kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils
Vermietungseinkünfte: Kfz-Kosten
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten als
Umsatzsteuerfreie Entnahme eines Gebrauchtfahrzeugs
Wird ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson gekauft, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Vorsteuerabzug ist dann
Elektrofahrzeug: schnellere Abschreibung?
Die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter unterscheidet nicht zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor