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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Steuertermine Dezember 2023
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat November 2023: Art der
Hybrid-Elektro-PKW: Privatnutzung ab 2024
Im Wachstumschancengesetz in der Fassung, die der Bundestag dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt hat, sind gegenüber dem ursprünglichen
Firmenwagen: Privat- oder Betriebsvermögen?
Nutzt ein Unternehmer seinen Pkw maximal bis zu 50% für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb),
Verpflegungspauschale: Erhöhung ab 2024 auf 32 €
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Wachstumschancengesetzes sind in der Fassung, die der Bundestag dem Bundesrat zur Zustimmung
Verdienstausfall: Ermäßigter Steuersatz bei Entschädigung
Bei außerordentlichen Einkünften, die insgesamt in einem Veranlagungszeitraum bezogen wurden, kann die Einkommensteuer mit dem
Parkplatzmiete: Minderung des geldwerten Vorteils
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, muss er den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung als Arbeitslohn
Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket
Seit dem 1.1.2019 gib es das sogenannte „steuerfreie Jobticket“ (§ 3 Nr. 15 EStG). Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Sozialversicherung
Ob Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beitragspflichtig zur Sozialversicherung sind, hängt maßgeblich vom Grundlohn ab. Die
Neue Sachbezugswerte für 2024
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2024. Der Monatswert im
Investitionsabzugsbetrag: Investitionsfristen
Ein Investitionsabzugsbetrag ist im Jahr der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts durch Gewinnerhöhung in Höhe des
Überweisung: Zeitpunkt der Vereinnahmung
Bei der Berechnung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des
Unterstützung für Ukraine Geschädigte
Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Bis zum 31.12.2024 genügt als Nachweis der Zuwendungen, der Bareinzahlungsbeleg, die