Die monat­li­chen und kalen­der­täg­li­chen Wer­te für freie Unter­kunft und/​oder Ver­pfle­gung ändern sich ab dem 1.1.2024. Der Monats­wert im Jahr 2024 für die Ver­pfle­gung steigt von 288 € auf 313€. Der monat­li­che Wert für ein kos­ten­frei­es Früh­stück erhöht sich von 60 € auf 65 €. Der monat­li­che Wert für ein kos­ten­frei­es Mit­tag- oder Abend­essen beträgt jeweils 124 € (2023: 114 €). Die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für Ver­pfle­gung sind ab dem 1.1.2024 auch bei der Abrech­nung von Rei­se­kos­ten anzuwenden.

Es ent­fal­len 

  • auf ein Früh­stück 2,17 € (2023: 2,00 €) und
  • auf ein Mit­tag- bzw. Abend­essen jeweils 4,13 € (2022: 3,80 €).

Der Monats­wert für Unter­kunft und Mie­te erhöht sich ab dem 1.1.2024 auf 278 € im Monat. Bei der Unter­brin­gung von 2 Beschäf­tig­ten redu­ziert sich der Betrag auf 166,80 €, bei 3 Beschäf­tig­ten auf 139,00 € und bei mehr als 3 Beschäf­tig­ten auf 111,20 €.

Erfolgt die Auf­nah­me in den Arbeit­ge­ber­haus­halt oder in eine Gemein­schafts­un­ter­kunft, redu­ziert sich der Wert auf 236,30 € im Monat, bei 2 Beschäf­tig­ten auf 125,10 €, bei 3 Beschäf­tig­ten auf 97,30 € und bei mehr als 3 Beschäf­tig­ten auf 69,50 €. Für Jugend­li­che und Aus­zu­bil­den­de gel­ten gerin­ge­re Monats­wer­te für die Unterkunft.

Der Wert der Unter­kunft kann auch mit dem orts­üb­li­chen Miet­preis bewer­tet wer­den, wenn der Tabel­len­wert nach Lage des Ein­zel­falls unzu­tref­fend wäre.

Quelle:Sonstige | Gesetz­li­che Rege­lung | Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung – SvEV 2024 | 16-11-2023