Nach den Plä­nen des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters sol­len künf­tig (vor­aus­sicht­lich ab 2027) alle Unter­neh­men, also auch klei­ne Geschäf­te und Restau­rants zusätz­lich zum Bar­geld auch die digi­ta­le Zah­lung mit Kar­te oder Han­dy akzep­tie­ren müs­sen. Wel­ches digi­ta­le Bezahl­ver­fah­ren ange­bo­ten wird, soll die Ent­schei­dung des Inha­bers sein. Hin­weis­schil­der mit der Aus­sa­ge, dass nur Bar­zah­lun­gen mög­lich sind, sol­len dann aber nicht mehr zuläs­sig sein.

War­um Kar­ten­zah­lung der­zeit gera­de von klei­ne­ren Geschäf­ten aus­ge­schlos­sen wer­den, liegt häu­fig an den damit ver­bun­de­nen Kos­ten. Geschäf­te müs­sen sich dafür Lese­ge­rä­te anschaf­fen und zusätz­li­che Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren zah­len. Nach einer Ana­ly­se der Bun­des­bank aus dem Jahr 2025 ist es am güns­tigs­ten, wenn die Kun­den mit Schei­nen und Mün­zen zah­len oder die Giro­card nut­zen. Inter­na­tio­na­le Debit­kar­ten (Visa/​Mastercard) und Kre­dit­kar­ten ver­ur­sa­chen deut­lich höhe­re Kosten.

Neben der Cash-only-Vari­an­te gibt es zur­zeit aber auch immer mehr Cafés und Super­märk­te, bei denen nicht bar gezahlt wer­den kann. Das ist mög­lich, wenn Händ­ler und Kun­de es vor­her ver­ein­ba­ren, z. B. indem vor dem Kauf dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass nur die digi­ta­le bzw. Kar­ten­zah­lung akzep­tiert wird.

Wahl­frei­heit geplant: Der Kun­de soll ent­schei­den kön­nen, ob er bar oder digi­tal mit Kar­te, Mobil­te­le­fon oder mit der Uhr bezahlt. Damit wird eine Ver­ein­ba­rung aus dem Koali­ti­ons­ver­trag von Uni­on und SPD umgesetzt.

Die Pflicht soll für Han­del, Gas­tro­no­mie und den gesam­ten Dienst­leis­tungs­sek­tor gel­ten. Wel­ches digi­ta­le Bezahl­ver­fah­ren ange­bo­ten wird, soll Sache des Inha­bers sein. Erlaubt wür­den die "am Markt ver­füg­ba­ren und gebräuch­li­chen" digi­ta­len Bezahl­ver­fah­ren. Min­des­tens aber müs­se ein euro­päi­sches Ver­fah­ren akzep­tiert wer­den. Umsatz­gren­zen oder Zusatz­kos­ten soll es nicht geben. Man soll also den Kaf­fee oder den Scho­ko­rie­gel genau­so bar­geld­los bezah­len kön­nen, wie einen grö­ße­ren Ein­kauf. Bezah­len mit Bar­geld soll auch wei­ter­hin mög­lich sein, es gehe nur dar­um „zusätz­li­che Optio­nen“ zu schaffen.

Aus­nah­men von der Pflicht soll es nur bei nicht­kom­mer­zi­el­len Orga­ni­sa­tio­nen wie Ama­teur-Sport­ver­ei­nen und Wohl­tä­tig­keits­ver­bän­den geben. Die­se sol­len auch wei­ter die Mög­lich­keit haben, nur mit Bar­geld zu arbei­ten, wie z. B. bei Dorf­fes­ten, Floh­märk­ten und ähn­li­chen Veranstaltungen.

Fazit: Die ande­ren Minis­te­ri­en sol­len nun­mehr zu den Pla­nun­gen  des Finanz­mi­nis­ters Stel­lung neh­men. Bis ein end­gül­ti­ger Gesetz­ent­wurf vor­liegt, kann es noch Ände­run­gen geben. Was tat­säch­lich kommt, ist also noch offen. Ziel des BMF ist, dass der Ent­wurf noch in die­sem Jahr im Kabi­nett beschlos­sen und dann 2027 umge­setzt wird. Hin­ter­grund die­ser Pla­nung ist auch die Bekämp­fung von Steu­er­hin­ter­zie­hung, Geld­wä­sche und ande­rer Finanz­kri­mi­na­li­tät, da digi­ta­le Zah­lun­gen immer doku­men­tiert werden.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | Mit­tei­lung des BMF | 10-09-2026