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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Schulgeld: Zahlungen über den Förderverein
Zahlungen an einen Förderverein können Schulgelder darstellen, die als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Gelder an einen
Kindergeld: Freiwilligendienst zwischen Studiengängen
Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem
Vorsorgeaufwendungen: Behandlung von Bonuspunkten
Die gesetzliche Krankenkasse kann bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen,
Identifikationsnummer: Elektronische Übermittlung
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die
Gartengrundstück: Keine Steuerbefreiung bei Veräußerung
Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks ist nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der
Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt
Vorfälligkeitsentschädigung: Werbungskosten
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden,
Fahrtenbuch: Verwendung eines Computerprogramms
Wird ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt, ist der geldwerte Vorteil nach der 1%-Regelung anzusetzen. Die 1%-Regelung kann nur
Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage
Beim Erwerb eines Grundstücks mindert die übernommene Instandhaltungsrücklage nicht die Bemessungsgrundlage für die
Coffee to go: 7% oder 19% Umsatzsteuer
Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegt Kaffee dem begünstigten Steuersatz von 7%. Hierzu gehören u.a. Rohkaffee in allen seinen Formen, auch
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit erforderlich?
Kinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel, höchstens jedoch bis 4.000 € je Kind als Sonderausgaben abgezogen werden.
Sanierung: Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?
Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, liegen vor, wenn die