-
Wir legen großen Wert auf eine
ganzheitlich aktive Betreuung.
Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Gewinn-Schätzung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Sind Buchführung und Aufzeichnungen formell ordnungsgemäß, führen materielle Mängel nur dann zu einer
Fortbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses
Bei den Aufwendungen für den Besuch eines Meisterkurses handelt es sich Fortbildungskosten, die als Werbungskosten abziehbar sind. Ein
Steuerfreie Zuschläge auf den Grundlohn
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist nach dem maßgebenden Grundlohn zu bemessen. Der
Umsatzsteuer: Medizinische Analysen eines Facharztes
Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur dann umsatzsteuerfrei sein, wenn es
Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen
Betrieblich genutzte Gebäudeteile, die im Eigentum des Unternehmers stehen, sind eigenständige Wirtschaftsgüter, die zum
Pflegewohngemeinschaft: Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft, die dem jeweiligen Landesrecht
EU-Taxameter: Verwendung ab 2024
Bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung sind die technisch notwendigen Anpassungen und
Umsatzsteuer: Fiskalvertretung
Für ausländische Unternehmer besteht seit dem 1.1.1997 die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt
Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung können entweder die tatsächlichen
ErbStG: Feststellungsbescheid ist bindend
Ein für Zwecke der Schenkungssteuer festgestellter Grundbesitzwert ist für alle Schenkungssteuerbescheide bindend, bei denen er in die
Private Nutzung eines GmbH-Firmenwagens
Überlasst eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen, kann dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder mit einem
Photovoltaikanlagen: Korrektur der Rechnung
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen ist gemäß § 12 Abs. 3 UStG anzuwenden, wenn der Lieferant dem Betreiber die