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Ausgewählte Steuerthemen für Sie.
Top Thema:
Vorsorglicher Wohnungsumbau: Keine außergewöhnliche Belastung
Ein sich stetig verschlechternder Gesundheitszustand stellt keine Besonderheit dar, die es rechtfertigen würde, Aufwendungen für einen
Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die nicht umgesetzt werden
Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur
Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die umgesetzt werden sollen
Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur
Umsatzsteuer: Lieferung herrenloser Tiere
Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland nach Deutschland gebracht worden sind, kann bei einem gemeinnützigen Verein dem
Differenzbesteuerung: Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen
Im Kfz-Handel werden beim Verkauf von neuen Fahrzeugen häufig Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung genommen. Steuerlich liegt ein Tausch mit Baraufgabe
Unterhalt: Gerichtskosten sind keine Werbungskosten
Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der
Keine Erhöhung der Verpflegungspauschale
Der Bundesrat hatte am 15.12.2023 das Wachstumschancengesetz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am
Umsatzsteuer-Ausweis bei Endverbrauchern
Wer die Mehrwertsteuer in einer Rechnung ausweist, schuldet sie gemäß Art. 203 MwStSystRL. Im Gegensatz dazu unterscheidet die deutsche
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen: ja oder nein?
Grundsätzlich gilt, dass Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer steuerbar sind und somit der Umsatzsteuer unterliegen. Die
Steuertermine März 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Februar 2024: Art der
Wachstumschancengesetz: noch keine Einigung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Danach
Erste Tätigkeitsstätte: Rettungssanitäter
Ordnet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter einem Versorgungsbereich zu, in dem sie grundsätzlich dauerhaft, aber wechselnd auf Basis monatlich