Der Bun­des­rat hat­te am 15.12.2023 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz abge­lehnt und den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­ru­fen. Der Ver­mitt­lungs­aus­schuss hat am 21.2.2024 dar­über bera­ten und den Gesetz­ent­wurf mit zahl­rei­chen Ände­run­gen zur Abstim­mung an den Bun­des­tag wei­ter­ge­lei­tet. Der Bun­des­tag hat dem geän­der­ten Ent­wurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes (BT-Druck­sa­che 20/10410) zugestimmt. 

Aber! Damit das deut­lich redu­zier­te Wachs­tums­chan­cen­ge­setz in Kraft tre­ten kann, muss der Bun­des­rat am 22.3.2023 zustim­men, was jedoch frag­lich ist. Außer­dem wird nicht über den ursprüng­li­chen Ent­wurf abge­stimmt, son­dern über den geän­der­ten Ent­wurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes in der Fas­sung der BT-Druck­sa­che 20/10410. 

Kon­se­quenz: Die Rege­lun­gen, die im geän­der­ten Ent­wurf nicht mehr ent­hal­ten sind, fal­len end­gül­tig weg und kön­nen somit nicht ver­ab­schie­det wer­den. Das bedeu­tet, dass u.a. die vor­ge­se­he­ne Erhö­hung der abzugs­fä­hi­gen inlän­di­schen Ver­pfle­gungs­pau­scha­len, die ab 2024 von 28 € auf 32 € ange­ho­ben wer­den soll­ten, nicht statt­fin­det. Die­se Erhö­hung ist näm­lich im geän­der­ten Ent­wurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes nicht mehr ent­hal­ten

Übrig geblie­ben ist bei den Rei­se­kos­ten nur die Erhö­hung der Pau­scha­le für die Über­nach­tung in einem Kraft­fahr­zeug (LKW) wäh­rend einer aus­wär­ti­gen Tätig­keit des Arbeit­neh­mers von bis­her 8 € auf 9 €. Vor­aus­set­zung ist hier­bei, dass der Arbeit­neh­mer für die aus­wär­ti­ge Tätig­keit eine Ver­pfle­gungs­pau­scha­le bean­spru­chen kann.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | Wachs­tums­chan­cen­ge­setz: BT-Druck­sa­che 20/10410 | 29-02-2024