Die Thü­rin­ger Finanz­ver­wal­tung hat eine Task Force zur Besteue­rung von Influen­cern gegrün­det. Ziel ist es, Ein­nah­men aus Social-Media-Akti­vi­tä­ten sys­te­ma­tisch zu erfas­sen und eine sach­ge­rech­te Besteue­rung sicher­zu­stel­len. Schon heu­te sind in Thü­rin­gen 516 haupt­be­ruf­li­che Influen­cer steu­er­lich erfasst. Ins­be­son­de­re bei neben­be­ruf­lich täti­gen Social-Media-Akteu­ren ver­spricht man sich von der Task Force eini­ges, weil die Dun­kel­zif­fer offen­bar hoch ist.

Die Finanz­ver­wal­tung hat also erkannt, dass im Social-Media-Bereich ein erheb­li­ches Poten­zi­al besteht, dem Staat bis­her vor­ent­hal­te­ne Steu­er­ein­nah­men zuzu­füh­ren. Dazu wer­den allein in Thü­rin­gen mehr als 100.000 Daten­sät­ze von Platt­for­men wie You­Tube, Only­Fans und Twitch ausgewertet.

Auch das Finanz­mi­nis­te­ri­um Nord­rhein-West­fa­len (NRW) setzt bereits eine Arbeits­grup­pe zu die­sem Zweck ein. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Akti­vi­tä­ten dem­nächst bun­des­weit statt­fin­den wer­den. Bei Aus­wei­tung auf die gesam­te Bun­des­re­pu­blik besteht gro­ßes Poten­zi­al, im Influen­cer Bereich „struk­tu­rel­le Besteue­rungs­de­fi­zi­te“ zu beseitigen.

Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | Finanz­mi­nis­te­ri­um Thü­rin­gen | 06-04-2026