Mini­job­ber müs­sen sich ent­schei­den ob sie eige­ne Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zah­len oder sich von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en las­sen. Bis­her war es nicht mög­lich, eine Befrei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht rück­gän­gig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Mini­job­ber erst­mals die Mög­lich­keit, zur Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht zurückzukehren. 

Die Rück­kehr zur Ren­ten­ver­si­che­rung ist frü­hes­tens ab dem 1. Juli 2026 mög­lich. Mini­job­ber kön­nen aber bereits jetzt einen Antrag auf Auf­he­bung der Befrei­ung stellen.

Ab wann die Auf­he­bung der Befrei­ung gilt
Die Mel­dung der Auf­he­bung der Befrei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht geht bei der Mini­job-Zen­tra­le ein. Die­se kann der Auf­he­bung inner­halb eines Monats wider­spre­chen. Pas­siert dies nicht, ist die Auf­he­bung bewil­ligt. Ein Bescheid über die Auf­he­bung wird nicht versendet.

Die Auf­he­bung der Befrei­ung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antrag­stel­lung folgt und gilt für die gesam­te Dau­er des Mini­jobs. Eine Rück­nah­me der Auf­he­bung ist nicht mehr möglich.

Was gilt bei meh­re­ren Minijobs?
Die Auf­he­bung der Befrei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht gilt für alle Mini­jobs mit Ver­dienst­gren­ze, die ein Minijobber

  • zum Zeit­punkt der Auf­he­bung neben­ein­an­der aus­übt und
  • zusätz­lich danach aufnimmt.

Die Auf­he­bung wird für alle Mini­jobs mit Ver­dienst­gren­ze gleich­zei­tig wirk­sam. Sie endet erst, wenn kein Mini­job mehr besteht.

Fazit: Mini­job­ber haben mit der Auf­he­bung der Befrei­ung eine zwei­te Chan­ce. Sie kön­nen erneut eige­ne Bei­trä­ge in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len und sich so wert­vol­le Vor­tei­le sichern. Vor allem bei Lücken im Ren­ten­kon­to kann dies nütz­lich sein. Die Rück­kehr zur Ren­ten­ver­si­che­rung ist frü­hes­tens ab 1.Juli 2026 ein­ma­lig mög­lich. Anträ­ge kön­nen bereits jetzt gestellt werden.

Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | www​.mini​job​zen​tra​le​.de | 04-06-2026