Bele­ge kön­nen künf­tig direkt beim Erstel­len der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung in Mein ELS­TER online hin­ter­legt wer­den. Das Finanz­amt kann die­se dann bei Bedarf unkom­pli­ziert per Maus­klick abru­fen. So wer­den Rück­fra­gen durch die Finanz­be­hör­de ver­mie­den und die Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­rung erfolgt noch effi­zi­en­ter, trans­pa­ren­ter und digitaler. 

Das neue Ver­fah­ren zur Refe­ren­zie­rung auf Bele­ge („RABE“) wur­de im KON­SENS-Ver­bund ent­wi­ckelt und ergänzt die bis­he­ri­gen Optio­nen, Bele­ge nach Anfor­de­rung der Finanz­äm­ter elek­tro­nisch oder per Post ein­zu­rei­chen. Die neue Funk­ti­on bie­tet zukünf­tig die Mög­lich­keit, Bele­ge direkt beim Erstel­len der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung in ELS­TER zu hin­ter­le­gen und die­se bestimm­ten Ein­ga­be­fel­dern zuzu­ord­nen. Die Beschäf­tig­ten der Finanz­be­hör­den kön­nen die­se Bele­ge dann bei der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­rung elek­tro­nisch abrufen. 

Das Finanz­amt kann die Nach­wei­se so direkt ohne zeit­li­che Unter­bre­chung und ohne zusätz­li­chen Auf­wand für Steu­er­bür­ge­rin­nen und Steu­er­bür­ger oder deren steu­er­li­chen Bera­ter ein­se­hen. Die­se wer­den über den Bele­g­abruf durch das Finanz­amt digi­tal informiert.

Quelle:Sonstige | Pres­se­mit­tei­lung | Pres­se­mit­tei­lung Nr. 318 des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen | 23-10-2024