Mit dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz wur­de die Ver­pflich­tung, eine E-Rech­nung im Busi­ness-to-Busi­ness-Bereich (B2B) aus­zu­stel­len, im Bun­des­rat ver­ab­schie­det. Danach muss jedes Unter­neh­men im B2B-Bereich ab dem 1.1.2025 in der Lage sein, E-Rech­nun­gen zu erhal­ten und zu ver­ar­bei­ten. Damit ent­fällt der Vor­rang von Papier­rech­nun­gen, weil jedes Unter­neh­men im B2B-Bereich E-Rech­nun­gen ver­sen­den kann. Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von mehr als 800.000 € sind ab dem 1.1.2027 zum Ver­sand von E-Rech­nun­gen ver­pflich­tet. Ab dem 1.1.2028 müs­sen dann alle Unter­neh­men im B2B-Bereich E-Rech­nun­gen ver­sen­den. Steu­er­freie Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sowie Klein­be­trags­rech­nun­gen bis 250 € und Fahr­aus­wei­se sind von die­ser Ver­pflich­tung ausgenommen.

Die zwin­gen­de Ver­wen­dung von E-Rech­nun­gen ist Vor­aus­set­zung für die geplan­te Ver­pflich­tung zur trans­ak­ti­ons­be­zo­ge­nen Mel­dung im Busi­ness-to-Busi­ness-Bereich. Nur noch eine Rech­nung, die in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird und eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermög­licht (nach den Vor­ga­ben der Richt­li­nie 2014/55/EU), wird als elek­tro­ni­sche Rech­nung gel­ten. Rech­nun­gen, die in einem ande­ren elek­tro­ni­schen For­mat oder auf Papier über­mit­telt wer­den, fal­len unter den neu­en Begriff der "sons­ti­gen Rechnung".

Für Klein­be­trags­rech­nun­gen und für Fahr­aus­wei­se kön­nen wei­ter­hin alle Arten von Rech­nun­gen ver­wen­det wer­den. Die Über­gangs­re­ge­lun­gen wur­den noch­mals erwei­tert. Zu einem zwi­schen dem 1.1.2025 und 31.12.2026 aus­ge­führ­ten Umsatz kann befris­tet bis zum 31.12.2026 statt einer E-Rech­nung auch eine sons­ti­ge Rech­nung auf Papier oder in einem ande­ren elek­tro­ni­schen For­mat (mit Zustim­mung des Emp­fän­gers) aus­ge­stellt werden.

Quelle:UStG | Gesetz­li­che Rege­lung | § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33, 34 UStDV (Wachs­tums­chan­cen­ge­setz) | 11-04-2024