Der Refe­ren­ten­ent­wurf (Gesetz zur Ein­füh­rung einer Kas­sen­pflicht) des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums sieht neben den geplan­ten Rege­lun­gen zur Kas­sen­pflicht wei­te­re Ände­run­gen zur Digi­ta­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung des Steu­er­rechts vor. Betrof­fen sind unter ande­rem die steu­er­li­chen Vor­ga­ben für Weg­stre­cken­zäh­ler bei Taxis, Miet­wa­gen und Fahr­zeu­gen im gebün­del­ten Bedarfs­ver­kehr. Dar­über hin­aus sol­len die Auf­be­wah­rung und Digi­ta­li­sie­rung von Eröff­nungs­bi­lan­zen und Jah­res­ab­schlüs­sen erleich­tert werden.

Weg­stre­cken­zäh­ler: In die­sem Gesetz soll auch der Ein­satz eines Weg­stre­cken­zäh­lers (146c AO) neu gere­gelt werden.
Durch einen neu­en § 146c AO wird eine steu­er­li­che Pflicht zum Ein­satz eines Weg­stre­cken­zäh­lers mit einer digi­ta­len Schnitt­stel­le zur Anbin­dung einer TSE geschaf­fen. Dadurch wer­den Taxis und Miet­wa­gen gleich­be­han­delt. Dane­ben wird eine sol­che Ein­rich­tung auch für Fahr­zeu­ge Pflicht, die im gebün­del­ten Bedarfs­ver­kehr ver­wen­det wer­den und nicht schon mit einem Taxa­me­ter aus­ge­stat­tet sind.
Die­se Rege­lung soll ab dem 1.1.2029 gelten.

Digi­ta­li­sie­rung von Eröff­nungs­bi­lan­zen und Jah­res­ab­schlüs­sen (§ 147 Abs. 2 AO)
Es soll zukünf­tig ermög­licht wer­den, Jah­res­ab­schlüs­se und Eröff­nungs­bi­lan­zen zu digi­ta­li­sie­ren und damit nicht mehr papier­haft auf­be­wah­ren zu müs­sen. Dabei muss sicher­ge­stellt sein, dass die Wie­der­ga­be oder die Daten, wenn sie les­bar gemacht wer­den kön­nen, bild­lich über­ein­stim­men. Auch müs­sen sie wäh­rend der Dau­er der Auf­be­wah­rungs­frist jeder­zeit ver­füg­bar sein, unver­züg­lich les­bar gemacht und maschi­nell aus­ge­wer­tet wer­den können.
Die­se Rege­lung soll für alle Unter­la­gen gel­ten, deren Auf­be­wah­rungs­frist am ers­ten Tag des auf die Ver­kün­dung fol­gen­den Quar­tals noch nicht abge­lau­fen ist.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | BMF-Refe­ren­ten­ent­wurf | 13-08-2026