Der­zeit haben nach der Geset­zes­for­mu­lie­rung Papier­rech­nun­gen den Vor­rang vor elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen (eRe­ch­nun­gen). Aus­stel­lung und Emp­fang von eRe­ch­nun­gen sind zur­zeit nur vor­be­halt­lich der Zustim­mung des Emp­fän­gers mög­lich. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG ist eine Rech­nung jedes Doku­ment, mit dem über eine Lie­fe­rung oder sons­ti­ge Leis­tung abge­rech­net wird, gleich­gül­tig, wie die­ses Doku­ment im Geschäfts­ver­kehr bezeich­net wird.

Ab dem 1.1.2025 soll im Vor­griff auf die Ein­füh­rung eines geplan­ten Mel­de­sys­tems die obli­ga­to­ri­sche eRe­ch­nung im B2B Bereich ein­ge­führt wer­den. Im Inland ansäs­si­ge Unter­neh­mer sol­len ver­pflich­tet wer­den, für ihre steu­er­ba­ren und steu­er­pflich­ti­gen Umsät­ze eine eRe­ch­nung aus­zu­stel­len, wenn die­se Umsät­ze an ande­re im Inland ansäs­si­ge Unter­neh­mer für deren Unter­neh­men erbracht wer­den. Umsät­ze an Unter­neh­mer in ande­ren Mit­glied­staa­ten und an End­ver­brau­cher sind von die­ser Ver­pflich­tung nicht betroffen. 

Im neu­en § 14 Abs. 2 UStG wird ein­deu­tig gere­gelt, in wel­chen Fäl­len eine eRe­ch­nung obli­ga­to­risch zu ver­wen­den ist und in wel­chen Fäl­len die Ver­wen­dung einer sons­ti­gen Rech­nung mög­lich bleibt. Ein neu­er Absatz 3 ent­hält die Rege­lun­gen zur Echt­heit der Her­kunft, zur Unver­sehrt­heit des Inhalts und der Les­bar­keit einer Rechnung.

Zur Ver­mei­dung von unver­hält­nis­mä­ßi­gen Schwie­rig­kei­ten bei der Durch­füh­rung von Geschäf­ten des täg­li­chen Lebens wird im neu­en § 34 UStDV gere­gelt, dass für bestimm­te Umsät­ze, z. B. für Fahr­aus­wei­se, auch nach dem Weg­fall des Vor­rangs der Papier­rech­nung wei­ter­hin alle Arten von Rech­nun­gen ver­wen­det wer­den können. 

Fazit: Nach Ver­ab­schie­dung des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes (vor­aus­sicht­lich Ende 2023) haben alle Unter­neh­mer ca. 1 Jahr Zeit, ihr Rech­nungs­sys­tem auf eRe­ch­nun­gen umzustellen.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­ha­ben | Arti­kel 27 des Ent­wurfs eines Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes | 13-07-2023