Die Bun­des­re­gie­rung hat die Ergeb­nis­se des Koali­ti­ons­aus­schus­ses zu den geplan­ten Steu­er­än­de­run­gen vor­ge­stellt und die Maß­nah­men für ein „umfas­sen­des Reform­pa­ket“ beschrie­ben. Zusätz­lich sol­len auch die Vor­schlä­ge der Ren­ten­kom­mis­si­on umge­setzt wer­den. Bis­her lie­gen nur Absichts­er­klä­run­gen vor. Erst wenn kon­kre­te Gesetz­ent­wür­fe vor­lie­gen, wird erkenn­bar sein, was tat­säch­lich umge­setzt wird.

Geplan­te Steueränderungen
Die Bun­des­re­gie­rung plant ab 2027 Ent­las­tun­gen durch höhe­re Kin­der­frei­be­trä­ge und Kin­der­geld. Gleich­zei­tig soll die „Rei­chen­steu­er“ und die Pau­schal­steu­er bei Mini­jobs erhöht wer­den. Der Umfang des steu­er­li­chen Abzugs von Hand­wer­kerleis­tun­gen soll redu­ziert wer­den. Bis Herbst 2026 sol­len kon­kre­te Vor­schlä­ge für eine digi­ta­le, vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung kom­men. Die Steu­er-ID darf künf­tig von Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern genutzt wer­den, um dadurch Daten leich­ter zusam­men­füh­ren zu kön­nen. Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) muss Gewin­ne abfüh­ren. Ins­ge­samt ist das Paket klei­ner als zuvor ange­kün­digt. Außer­dem glei­chen sich vie­le Maß­nah­men gegen­sei­tig aus.

Die Regie­rung setzt anstel­le einer gro­ßen struk­tu­rel­len Steu­er­re­form vor allem Ein­zel­maß­nah­men für bestimm­te Grup­pen (Fami­li­en, Schicht­ar­bei­ter, Mini­job­ber, Emp­fän­ger von Abfindungen). 

  • Fami­li­en mit Kin­dern sol­len stär­ker ent­las­tet wer­den als Kin­der­lo­se. Klei­ne und mitt­le­re Ein­kom­men pro­fi­tie­ren, die kal­te Pro­gres­si­on wird wei­ter gemil­dert. Wenn das Ziel lau­tet, Fami­li­en mit mitt­le­ren Ein­kom­men zu ent­las­ten, dann erfüllt das Paket die­ses Ziel durch­aus. Bei der Anhe­bung des Arbeit­neh­mer­pausch­be­trags bleibt abzu­war­ten, um wie viel Euro die­ser erhöht wird und was im Gegen­zug ggf. weg­fällt bzw. künf­tig eben­falls mit dem Pausch­be­trag abge­gol­ten sein soll.
  • Eine Mus­ter­be­rech­nung der Regie­rung mit einer Fami­lie mit 60.000 € Ein­kom­men ver­spricht eine Ent­las­tung von „mehr als 600 €“, was rund 50 € pro Monat entspricht.

Die Anhe­bung des Grund­frei­be­trags und die Ver­schie­bung des Tarifs (= Abfla­chung der Pro­gres­si­on) sind kei­ne neu­en Maß­nah­men, son­dern haben auch in den ver­gan­ge­nen Jah­ren immer wie­der (als Infla­ti­ons­aus­gleich) zu steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen geführt. Das Kin­der­geld soll von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat = 48 € pro Kind und Jahr erhöht werden.

Die Gegen­fi­nan­zie­rung erfolgt vor allem über eine Ver­än­de­rung der soge­nann­ten Rei­chen­steu­er in fol­gen­der Form: Ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 250.000 € in Höhe von 45% und ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 280.000 € in Höhe von 47%.

Zum Ver­gleich: Heu­te gilt die Rei­chen­steu­er (45% Ein­kom­men­steu­er) ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 277.826 € bei Ledi­gen und etwa 555.652 € bei einer Zusam­men­ver­an­la­gung. Mit der geplan­ten Ände­rung wür­de die heu­ti­ge Rei­chen­steu­er-Schwel­le um knapp 28.000 € abge­senkt und dar­über hin­aus erst­mals eine neue 47%-Stufe ein­ge­führt. Nach dem Sprach­ge­brauch der Poli­tik wür­den künf­tig wahr­schein­lich sowohl die 45%-Stufe als auch die neue 47%-Stufe zur Rei­chen­steu­er gezählt. Der höhe­re Pro­zent­satz ist nur auf den Ber­tag anzu­wen­den, der den Grenz­wert überschreitet.

Höhe­re Pau­schal­steu­er bei Mini­jobs ab 2027
Die Bun­des­re­gie­rung plant, den Pau­schal­steu­er­satz bei den soge­nann­ten Mini­jobs von zwei auf fünf Pro­zent anzu­he­ben. Bei einem Mini­job mit 600 € Monats­lohn wären das etwa 18 € mehr pro Monat bzw. 216 € pro Jahr. Das Doku­ment der Bun­des­re­gie­rung spricht all­ge­mein von „Mini­jobs“. Es ist somit nicht klar, ob nur gewerb­li­che Mini­jobs von der Erhö­hung betrof­fen sein sol­len oder auch Mini­jobs in Pri­vat­haus­hal­ten. Wenn die Rege­lung tat­säch­lich auch Pri­vat­haus­hal­te erfas­sen soll­te, kann die­se Ver­teue­rung dazu füh­ren, dass ein Teil die­ser Beschäf­ti­gun­gen wie­der in die Schwarz­ar­beit gedrängt wird. Das wür­de ins­be­son­de­re den Bereich Haus­halts­hil­fen, Kin­der­be­treu­ung und Unter­stüt­zung älte­rer Men­schen betref­fen, der bis­her seit Jah­ren steu­er­lich geför­dert wird.

Aus dem Doku­ment der Bun­des­re­gie­rung ergibt sich, dass die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Hand­wer­kerleis­tun­gen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 € auf bis zu 900 € pro Jahr) redu­ziert wer­den soll. Die Kür­zung der Hand­wer­ker­för­de­rung trifft auch nor­ma­le Haus­hal­te. Wer eine Reno­vie­rung plant, ver­liert künf­tig bis zu 300 € För­de­rung pro Jahr.

Höhe­re steu­er­freie Sonn-, Fei­er­tags- und Nachtzuschläge
Für den steu­er­lich begüns­tig­ten Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlag wer­den die Ober­gren­zen nach § 3b EStG bis zu einem Stun­den­lohn von 75 € zum 1.1.2027 erhöht, gleich­zei­tig wird der steu­er­freie Zuschlag im Rege­lungs­be­reich eines Tarif­ver­tra­ges voll­stän­dig bei­trags­frei gestellt. Sonn-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schlä­ge sind aktu­ell bis 50 € pro Stun­de steu­er­frei. Von einer Anhe­bung pro­fi­tie­ren vor allem Beschäf­tig­te mit Schicht­ar­beit, Bereit­schafts­diens­ten oder regel­mä­ßi­ger Arbeit zu ungüns­ti­gen Zei­ten, etwa in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Feu­er­wehr, Poli­zei, Indus­trie, Logis­tik oder Gastronomie. 

Die Ent­las­tung wirkt sich ins­be­son­de­re für höhe­re Ein­kom­men mit Schicht­ar­beit aus. Von die­ser Neu­re­ge­lung pro­fi­tie­ren nur Beschäf­tig­te mit Stun­den­löh­nen zwi­schen 50 und 75 €. Bei tarif­ver­trag­lich gere­gel­ten Zuschlä­gen soll zusätz­lich nicht nur die Steu­er­frei­heit, son­dern auch eine wei­ter­ge­hen­de Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit gelten.

Steu­er­li­che Begüns­ti­gung von Abfin­dun­gen bei schnel­lem Jobwechsel
Um einen zügi­gen Wech­sel von einem Job in den nächs­ten Job attrak­ti­ver zu machen, wer­den Abfin­dungs­zah­lun­gen steu­er­lich pri­vi­le­giert, wenn zügig eine neue Erwerbs­tä­tig­keit auf­ge­nom­men wird. Wer sei­nen Arbeits­platz ver­liert und schnell wie­der einen neu­en Job fin­det, soll einen steu­er­li­chen Bonus auf die Abfin­dung erhal­ten. Je schnel­ler die Rück­kehr in Beschäf­ti­gung erfolgt, des­to grö­ßer soll die steu­er­li­che Ent­las­tung aus­fal­len. Kon­kre­te Regeln wer­den im Augen­blick noch nicht genannt.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | Ergeb­nis­se des Koali­ti­ons­aus­schus­ses | 09-07-2026