Wenn meh­re­re Per­so­nen im sel­ben Monat kin­der­geld­be­rech­tigt sind, ist die Per­son vor­ran­gig berech­tigt, die zu Beginn die­ses Monats die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

Pra­xis-Bei­spiel:
Der Klä­ger und sein Lebens­part­ner nah­men am 7.12.2020 ein Kind, das im Novem­ber 2020 von einer obdach­lo­sen Mut­ter zur Welt gebracht wur­de, in ihren Haus­halt auf und wur­den dadurch zu des­sen Pfle­ge­el­tern. Die Pfle­ge­el­tern bestimm­ten unter­ein­an­der, wer von Ihnen berech­tigt sein soll. Die Fami­li­en­kas­se gewähr­te ihm das Kin­der­geld ab Janu­ar 2021 und lehn­te das Kin­der­geld für die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber 2020 ab. Infol­ge­des­sen ver­sag­te die Fami­li­en­kas­se dem Klä­ger auch den Kin­der­bo­nus für das Jahr 2020. 
Der Ein­spruch des Klä­gers hat­te kei­nen Erfolg. Das Finanz­ge­richt jedoch sah die Kla­ge im Hin­blick auf das Kin­der­geld für den Monat Dezem­ber 2020 und eben­so im Hin­blick auf den Kin­der­bo­nus 2020 als begrün­det an.

Der BFH teil­te die­se Auf­fas­sung nicht und hob das Urteil des Finanz­ge­richts auf. Für den Bezug des Kin­der­gelds sind nach Auf­fas­sung des BFH die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se ent­schei­dend, die am Monats­an­fang bestan­den haben. Zu Beginn des Monats Dezem­ber 2020 waren noch allein die leib­li­chen Eltern des Kin­des kin­der­geld­be­rech­tigt. Bei ihnen setzt der Kin­der­geld­an­spruch (anders als bei Pfle­ge­el­tern) kei­ne Auf­nah­me des Kin­des in ihren Haus­halt vor­aus. Des­halb waren sie gegen­über den erst im Lau­fe des Monats Dezem­ber 2020 hin­zu­ge­kom­me­nen Pfle­ge­el­tern für die­sen Monat vor­ran­gig kindergeldberechtigt.

Kon­se­quenz: Durch die Haus­halts­auf­nah­me bei den Pfle­ge­el­tern am 7.12.2020 ist der Anspruchs­vor­rang des Klä­gers erst ab dem Fol­ge­mo­nat zu berück­sich­ti­gen (hier also ab Janu­ar 2021). Auf­grund des­sen hat­te der Klä­ger auch kei­nen Anspruch auf den Kin­der­bo­nus für das Jahr 2020, da die­ser einen Anspruch auf Kin­der­geld im Jahr 2020 voraussetzte.

Quelle:BFH | Urteil | III R 5/23 | 17-01-2024