Ver­tre­ter von Uni­on und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koali­ti­ons­ver­trag geei­nigt. Dar­in sind auch umfang­rei­che steu­er­li­chen Ände­run­gen ent­hal­ten. Was davon und in wel­cher Form tat­säch­lich kom­men wird, ist aller­dings noch offen. Eini­ge The­men sind zwar kon­kret bezeich­net, aber die meis­ten ande­ren Berei­che ent­hal­ten nur Ziel­vor­ga­ben, wobei völ­lig unklar ist, was und wie es umge­setzt wer­den kann. Dar­über hin­aus steht alles unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Fol­gen­des ist geplant:

Es soll eine degres­si­ve Abschrei­bung auf „Aus­rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen“ von 30% für die Jah­re 2025, 2026 und 2027 ein­ge­führt wer­den. Was aller­dings „Aus­rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen“ sind, ist nicht fest­ge­legt, sodass eine vor­aus­schau­en­de Pla­nung der­zeit nicht mög­lich ist.

Ab dem 1.1.2028 soll die Kör­per­schaft­steu­er von der­zeit 15% in 5 Schrit­ten um jeweils einen Pro­zent­punkt gesenkt wer­den. Davon sol­len auch Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten pro­fi­tie­ren, indem ins­be­son­de­re das Opti­ons­mo­dell (§ 1a KStG) und die The­sau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung (§ 34a EStG) wesent­lich ver­bes­sert wer­den sol­len. Außer­dem soll geprüft wer­den, ob ab dem Jahr 2027 die gewerb­li­chen Ein­künf­te neu gegrün­de­ter Unter­neh­men unab­hän­gig von ihrer Rechts­form in den Gel­tungs­be­reich der Kör­per­schaft­steu­er fal­len kön­nen. Kör­per­schaf­ten und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sol­len suk­zes­si­ve auf die Selbst­ver­an­la­gung umge­stellt werden. 

Es soll eine Son­der­ab­schrei­bung für E-Fahr­zeu­ge ein­ge­führt werden.

Es sol­len alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den admi­nis­tra­ti­ven Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um Schein­sitz­ver­le­gun­gen in Gewer­be­steu­er-Oasen wirk­sam zu begeg­nen. Außer­dem soll der Gewer­be­steu­er-Min­des­t­he­be­satz von 200 auf 280 Pro­zent erhöht werden.

Die Ein­kom­men­steu­er für klei­ne und mitt­le­re Ein­kom­men soll zur Mit­te der Legis­la­tur gesenkt wer­den (Detail­an­ga­ben feh­len). Die Ent­las­tungs­wir­kung von Kin­der­frei­be­trä­gen und dem Kin­der­geld soll schritt­wei­se ver­rin­gert wer­den (wie das bei einem pro­gres­si­ven Steu­er­ta­rif mög­lich sein soll, wird nicht gesagt). Durch eine gesetz­li­che Rege­lung soll sicher­ge­stellt wer­den, dass bei einer Erhö­hung des Kin­der­frei­be­trags auch eine adäqua­te Anhe­bung des Kin­der­gelds erfolgt. Die finan­zi­el­le Situa­ti­on von Allein­er­zie­hen­den soll durch Anhe­bung oder Wei­ter­ent­wick­lung des Allein­er­zie­hen­den-Ent­las­tungs­be­trags ver­bes­sert werden.

Es sol­len steu­er­li­che Anrei­ze für Mehr­ar­beit gesetzt wer­den. Über­stun­den­zu­schlä­ge, die über die tarif­lich ver­ein­bar­te bzw. an Tarif­ver­trä­gen ori­en­tier­te Voll­zeit­ar­beit hin­aus­ge­hen, sol­len umge­hend steu­er­frei gestellt wer­den. Wenn Arbeit­ge­ber eine Prä­mie zur Aus­wei­tung der Arbeits­zeit auf dau­er­haft an Tarif­ver­trä­gen ori­en­tier­te Voll­zeit zah­len, soll die­se steu­er­lich begüns­tigt wer­den (war­um Erleich­te­run­gen im Steu­er­recht nur für Per­so­nen gel­ten sol­len, für die Tarif­ver­trä­ge gel­ten, ist bei einer Besteue­rung nach der Leis­tungs­fä­hig­keit kaum nachvollziehbar).

Zusätz­li­che finan­zi­el­le Anrei­ze sol­len auch für frei­wil­li­ges län­ge­res Arbei­ten geschaf­fen wer­den. Wer das gesetz­li­che Ren­ten­al­ter erreicht und frei­wil­lig wei­ter­ar­bei­tet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steu­er­frei erhal­ten. Dabei soll ins­be­son­de­re die Nicht­an­wend­bar­keit der Rege­lung bei Ren­ten­ein­trit­ten unter­halb der Alters­gren­ze für die Regel­al­ters­ren­te, die Beschrän­kung der Rege­lung auf Ein­kom­men aus sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen und die Anwen­dung des Pro­gres­si­ons­vor­be­halts geprüft werden.

Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Die­se soll ab 2026 bereits ab dem ers­ten Ent­fer­nungs-Kilo­me­ter bei 38 Cent lie­gen, die zur­zeit erst bei einer Weg­stre­cke von der Woh­nung zum Arbeits­platz ab dem 21. Kilo­me­ter anzu­set­zen ist. 

E-Fahr­zeu­ge: Die Brut­to­preis­gren­ze für die steu­er­li­che För­de­rung von E-Fahr­zeu­gen als Dienst­wa­gen soll auf 100.000 € erhöht werden.

Es soll geprüft wer­den, ob eine Arbeits­ta­ge­pau­scha­le bei den Wer­bungs­kos­ten für Arbeit­neh­mer zusam­men­ge­fasst wer­den kann (es ist unklar, was damit tat­säch­lich gemeint ist).
Die Übungs­lei­ter­pau­scha­le soll auf 3.300 € und die Ehren­amts­pau­scha­le auf 960 € ange­ho­ben werden.

Umsatz­steu­er:

  • Die Umsatz­steu­er­satz für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie soll zum 1.1.2026 dau­er­haft auf 7% redu­ziert werden.
  • Sach­spen­den an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen sol­len weit­ge­hend umsatz­steu­er­be­freit sein.
  • Für For­schung soll es im Umsatz­steu­er­ge­setz Bereichs­aus­nah­men geben.
  • Die Erhe­bung der Ein­fuhr­um­satz­steu­er soll auf ein Ver­rech­nungs­mo­dell umge­stellt werden.

Gemein­nüt­zig­keit:

  • Die Frei­gren­ze aus wirt­schaft­li­chem Geschäfts­be­trieb für gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne soll auf 50.000 € erhöht werden. 
  • Der Kata­log der gemein­nüt­zi­gen Zwe­cke soll moder­ni­siert und das Gemein­nüt­zig­keits­recht ver­ein­facht wer­den. Hier­zu gehört auch eine Gemein­nüt­zig­keits­prü­fung für klei­ne Vereine.
  • Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen mit Ein­nah­men bis 100.000 € sol­len vom Erfor­der­nis einer zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung aus­ge­nom­men werden.
  • Erzie­len gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten aus wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten weni­ger als 50.000 € Ein­nah­men im Jahr, soll kei­ne Sphä­ren­auf­tei­lung mehr erfol­gen müs­sen. Es soll also nicht geprüft wer­den, ob die­se Ein­nah­men aus einem Zweck­be­trieb oder aus einem steu­er­pflich­ti­gen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb stammen.

Alters­vor­sor­ge: Zum 1.1.2026 soll eine "Früh­start-Ren­te" ein­ge­führt wer­den. Für jedes Kind vom sechs­ten bis zum 18. Lebens­jahr, das eine Bil­dungs­ein­rich­tung in Deutsch­land besucht, soll pro Monat 10 € in ein indi­vi­du­el­les, kapi­tal­ge­deck­tes und pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­sier­tes Alters­vor­sor­ge­de­pot ein­ge­zahlt wer­den. Der in die­ser Zeit ange­spar­te Betrag kann anschlie­ßend ab dem 18. Lebens­jahr bis zum Ren­ten­ein­tritt durch pri­va­te Ein­zah­lun­gen bis zu einem jähr­li­chen Höchst­be­trag wei­ter bes­part wer­den. Die Erträ­ge aus dem Depot sol­len bis zum Ren­ten­ein­tritt steu­er­frei sein. Das Spar­ka­pi­tal ist vor staat­li­chem Zugriff geschützt und wird erst mit Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze ausgezahlt.

Wei­te­re Vor­ha­ben im Steuerrecht
Zusätz­lich wer­den als wei­te­re steu­er­li­che Maß­nah­men im Koali­ti­ons­ver­trag genannt:

  • Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen: Die Kos­ten für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen geerb­ter Immo­bi­li­en sol­len künf­tig von der Steu­er absetz­bar sein.
  • Mit­glied­schaft in Gewerk­schaf­ten: Es soll steu­er­li­che Anrei­ze für Mit­glied­schaf­ten in Gewerk­schaf­ten geben.
  • Kfz-Steu­er: Elek­tro­au­tos sol­len bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steu­er befreit sein.
  • Agrar­die­sel-Rück­ver­gü­tung: Die Agrar­die­sel-Rück­ver­gü­tung soll wie­der voll­stän­dig ein­ge­führt werden.
  • Bon­pflicht: Auf die ver­pflich­ten­de Aus­ga­be von Kas­sen­bons soll ver­zich­tet werden.
  • Regis­trier­kas­sen­pflicht: Für Geschäf­te mit einem jähr­li­chen Umsatz von über 100.000 € soll ab dem 1.1.2027 eine Regis­trier­kas­sen­pflicht ein­ge­führt werden.
  • Finanz­trans­ak­ti­on­steu­er: Eine Finanz­trans­ak­ti­on­steu­er auf euro­päi­scher Ebe­ne soll unter­stützt werden.
  • Strom­steu­er: Für schnel­le Ent­las­tun­gen um min­des­tens 5 Cent pro kWh sol­len in einem ers­ten Schritt die Strom­steu­er für alle so schnell wie mög­lich auf das euro­päi­sche Min­dest­maß gesenkt und die Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te redu­ziert werden.
  • For­schungs­zu­la­ge: Bei der steu­er­li­chen For­schungs­zu­la­ge soll der För­der­satz und die Bemes­sungs­grund­la­ge deut­lich ange­ho­ben und das Ver­fah­ren ver­ein­facht werden.
  • Luft­ver­kehr­steu­er: Die Erhö­hung der Luft­ver­kehr­steu­er soll zurück­ge­nom­men werden.
Quelle:Sonstige | Ver­öf­fent­li­chung | Koali­ti­ons­ver­trag für die 21. Legis­la­tur­pe­ri­ode | 08-04-2025