Zum 1.1.2027 steigt der gesetz­li­che Min­dest­lohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stun­de. Dadurch erhöht sich auch die Ver­dienst­gren­ze 2027 für Mini­jobs. Arbeit­ge­ber sowie Mini­job­ber müs­sen wis­sen, was ab 2027 zu beach­ten ist. Die Ver­dienst­gren­ze im Mini­job legt fest, wie viel Mini­job­ber durch­schnitt­lich pro Monat ver­die­nen dür­fen. Die Ver­dienst­gren­ze im Mini­job wird 2027 bei 633 € monat­lich lie­gen. Damit erhöht sich die jähr­li­che Ver­dienst­gren­ze auf 7.596 €.

Berech­nung der Ver­dienst­gren­ze im Mini­job: Die Ver­dienst­gren­ze ist dyna­misch und an den gesetz­li­chen Min­dest­lohn gekop­pelt. Das bedeu­tet, dass bei jeder Erhö­hung des Min­dest­lohns auch auto­ma­tisch die Mini­job-Ver­dienst­gren­ze steigt. Grund­la­ge für die Berech­nung ist eine Arbeits­zeit von zehn Wochen­stun­den zum gesetz­li­chen Min­dest­lohn. Die Ver­dienst­gren­ze wird mit fol­gen­der For­mel berechnet:
Ver­dienst­gren­ze = Min­dest­lohn mal 130 geteilt durch 3
Das Ergeb­nis wird auf vol­le Euro gerun­det. Ver­dienst­gren­ze = 14,60 € × 130 / 3 = 632,67 € (auf­ge­run­det auf vol­le Euro: 633 €)

Min­dest­lohn und Arbeits­zeit: Trotz der Erhö­hung des Min­dest­lohns auf 14,60 € pro Stun­de bleibt die maxi­ma­le Anzahl der Arbeits­stun­den für Mini­job­ber gleich. Bei einer Ver­dienst­gren­ze von 633 € pro Monat ergibt sich wie bis­her eine maxi­ma­le Arbeits­zeit von etwa 43 Stun­den im Monat. Ver­die­nen Beschäf­tig­te mehr als den Min­dest­lohn, dann ver­rin­gert sich die maxi­mal mög­li­che Arbeits­zeit im Mini­job entsprechend.

Über­schrei­ten der Ver­dienst­gren­ze: Die Arbeits­zeit von Mini­job­bern kann monat­lich schwan­ken, sodass der Ver­dienst mal mehr oder weni­ger als 633 € im Monat betra­gen kann. Bei schwan­ken­dem Ver­dienst ist wich­tig, dass der jähr­li­che Ver­dienst ins­ge­samt nicht mehr als 7.596 € betra­gen darf.

Pra­xis-Bei­spiel:
Ein Mini­job­ber ver­dient im Juni, Juli und August jeweils 750 €. In den übri­gen Mona­ten liegt sein Ver­dienst bei 500 € monat­lich (3 x 750 € = 2.250 €) + (9 x 500 € = 4.500 €) = 6.750 €
Der Jah­res­ver­dienst liegt somit bei ins­ge­samt 6.750 €, sodass die jähr­li­che Ver­dienst­gren­ze von 7.596 € nicht über­schrit­ten wird. Es liegt also ein Mini­job vor.

Aus­nah­me bei Über­schrei­ten der Verdienstgrenze:
Wird die Jah­res­ver­dienst­gren­ze von 7.596 € über­schrit­ten, liegt grund­sätz­lich kein Mini­job mehr vor. Bei einem unvor­her­seh­ba­ren und gele­gent­li­chen Über­schrei­ten gibt es jedoch eine Aus­nah­me. Mini­job­ber dür­fen dann auch mal mehr als 633 € im Monat ver­die­nen. Der Ver­dienst in die­sen Mona­ten darf jedoch das Dop­pel­te der monat­li­chen Ver­dienst­gren­ze (also 1.266 €) nicht überschreiten.

  • Unvor­her­seh­bar ist ein Über­schrei­ten der Ver­dienst­gren­ze zum Bei­spiel auf­grund von Krankheitsvertretung.
  • Gele­gent­lich ist ein Über­schrei­ten in bis zu zwei Kalen­der­mo­na­ten inner­halb von 12 Monaten.

Pra­xis-Bei­spiel:
Ein Ver­käu­fer ver­dient in sei­nem Mini­job regel­mä­ßig 600 € im Monat. Durch eine ein­ma­li­ge Krank­heits­ver­tre­tung beträgt sein Ver­dienst im Okto­ber 1.200 €.

11 x 600 € = 6.600 €
1 x 1.200 € = 1.200 €
Ins­ge­samt 7.800 €

Der Gesamt­ver­dienst von 7.800 € über­schrei­tet zwar die Jah­res­ver­dienst­gren­ze von 7.596 €. Da es sich jedoch um ein unvor­her­seh­ba­res und ein­ma­li­ges Ereig­nis han­delt und damit nur ein gele­gent­li­ches Über­schrei­ten mit einem monat­li­chen Ver­dienst bis 1.266 € vor­liegt, sind wei­ter­hin alle Vor­aus­set­zun­gen für einen Mini­job erfüllt.

Fazit: Durch die Erhö­hung des Min­dest­lohns gilt im Jahr 2027 eine neue Ver­dienst­gren­ze für Mini­jobs. Dadurch blei­ben Mini­jobs fle­xi­bel und Mini­job­ber kön­nen mehr ver­die­nen. Wich­tig für Arbeit­ge­ber ist es, die monat­li­che und jähr­li­che Ver­dienst­gren­ze wei­ter­hin im Blick zu behalten.

Quelle:Sonstige | Sons­ti­ge | www​.mini​job​zen​tra​le​.de | 08-10-2026